Drei Angeklagte im Sky-Fall gestanden Schuld ein

Patria
AutorPatria
15:42
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Drei Angeklagte im Sky-Fall gestanden Schuld ein

(Patria) - Im Fall mit dem Codenamen „STAZA“ haben drei Angeklagte nach Prüfung der Beweise der Staatsanwaltschaft, in Anwesenheit ihrer Anwälte, die Schuld für Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und illegalem Drogenhandel vollständig gestanden.

Für die Angeklagten wurden gemäß der einvernehmlichen Schuldanerkenntnis folgende Strafen vorgeschlagen:


1. Angeklagter Rašević Milan, alias „Mića“, geboren 1996 in Foča, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und Einziehung der für die Begehung der Straftat verwendeten Gegenstände.
2. Angeklagter Mijović Miljan, alias „Gluvi“, geboren 1985 in Trebinje, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren sowie Einziehung der für die Begehung der Straftat verwendeten Gegenstände.
3. Angeklagter Miljanić Mišo, alias „Platina“, geboren 1986 in Trebinje, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, einer Geldstrafe von 10.000 KM sowie Einziehung der für die Begehung der Straftat verwendeten Gegenstände.

Alle Angeklagten haben sich durch das einvernehmliche Schuldanerkenntnis verpflichtet, im Fall mit dem Codenamen „Staza“, der gegen 11 weitere Angeklagte geführt wird, auszusagen.

Die vorgeschlagenen Strafen stehen im Einklang mit der Rolle und Verantwortung der Angeklagten bei der Begehung der Straftat. Ihnen wird vorgeworfen, als Teil einer organisierten kriminellen Gruppe am Schmuggel größerer Mengen Narkotika in den Gebieten von Trebinje, Foča und anderen Städten beteiligt gewesen zu sein.

Mit dem einvernehmlichen Schuldanerkenntnis verzichten die Angeklagten auf das Recht auf ein Gerichtsverfahren und das Recht auf Berufung gegen das Urteil, das ihnen vom Gericht von Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage der Vereinbarung auferlegt wird.

Die einvernehmlichen Schuldanerkenntnisse wurden dem Gericht von Bosnien und Herzegowina vorgelegt, das die Vereinbarungen angenommen hat. Dies ist das zweite einvernehmliche Schuldanerkenntnis in Fällen mit Beweisen aus den SKY- und Anom-Anwendungen. In diesen beiden Fällen haben bisher insgesamt vier Angeklagte die Schuld eingestanden.

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