
(Patria) – Die Gewerkschaft der Staatlichen Ermittlungs- und Schutzbehörde (SIPA), die Gewerkschaft der Behörde für indirekte Steuern von BiH und die Gewerkschaft des Amtes für Angelegenheiten mit Ausländern haben Strafanzeige gegen den Finanzminister und Schatzamt von BiH Srđan Amidžić, die Vorsitzende des Ministerrates von BiH Borjana Krišto sowie die Mitglieder des Präsidiums von BiH Željko Komšić, Željka Cvijanović und Denis Bećirović eingereicht.
Wie in der Anzeige angegeben, haben die Angezeigten im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis heute „durch bewusste Verletzung von Gesetzen und anderen Vorschriften fahrlässig in der Ausübung ihrer Amtspflichten gehandelt“, wodurch ein Schaden von mindestens 25 Millionen KM für 22.500 Beschäftigte in den Institutionen von BiH entstanden ist.
Drei Gewerkschaften behaupten, dass die zuständigen Stellen die gesetzlich festgelegten Fristen für die Verabschiedung des Haushalts der Institutionen von BiH für das Jahr 2025 nicht eingehalten haben, was zu einer Kürzung der Gehälter von Staatsbediensteten und zur Unmöglichkeit der Anwendung von Änderungen des Gehalts- und Vergütungsgesetzes geführt hat, insbesondere für Beschäftigte mit mittlerer und höherer Berufsausbildung.
„Es handelt sich nicht um politische Meinungsverschiedenheiten, sondern um eine offensichtliche und wiederholte Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen“, heißt es in der Anzeige. Die Gewerkschaften geben an, dass den Beschäftigten in staatlichen Institutionen dadurch das Recht auf eine gerechte Vergütung für ihre Arbeit verweigert wurde, was auch eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.
Die Strafanzeige wirft ihnen die Straftat „fahrlässige Dienstpflichtverletzung“ gemäß Artikel 224 des Strafgesetzbuches von BiH vor, und die Gewerkschaften fordern, dass die Staatsanwaltschaft von BiH eine Untersuchung einleitet, die genaue Schadenshöhe durch ein Finanzgutachten ermittelt und Verfahren gegen die Verantwortlichen einleitet.
Nach Angaben der Gewerkschaften versäumten es die Angezeigten, dem Finanzministerium und Schatzamt bis zum 1. Oktober einen Haushaltsentwurf vorzulegen, dem Ministerrat bis zum 15. Oktober einen Vorschlag an das Präsidium und dem Präsidium bis zum 1. November an das Parlament von BiH. Der Haushalt wurde erst im August 2025 in das parlamentarische Verfahren eingebracht, und das nach mehrmonatiger Verzögerung.
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