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Die Föderale Regierung hat die Information über die Umsetzung des Beschlusses der dritten gemeinsamen Sitzung der Regierung der Republika Srpska und der Regierung von Bosnien und Herzegowina vom 4.10.2017 angenommen, mit dem das Föderale Ministerium für Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Forstwirtschaft und das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft der Republika Srpska beauftragt wurden, den Text einer gemeinsamen Initiative zum Verbot des Exports von Rundholz aus Bosnien und Herzegowina zur Sicherung von Rohstoffen für heimische Holzverarbeiter zu vereinbaren, die der Premierminister der Föderation Bosnien und Herzegowina und die Premierministerin der Republika Srpska dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina vorlegen werden.
- Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina schlägt dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina vor, zum Zwecke der Entwicklung der heimischen Holzverarbeitungsindustrie den Export von Holzsortimenten, die in der Entscheidung über die Festlegung des Zolltarifs für 2018 unter der Zolltarifnummer 4403 (unbearbeitetes Holz, zugeschnitten, grob bearbeitet – vierseitig besäumt, einschließlich entrindetem Holz – mit oder ohne äußere Schichten) aufgeführt sind, für einen Zeitraum von zwei Jahren zu verbieten.
Darüber hinaus schlägt sie dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina vor, zum Zwecke der Entwicklung der heimischen Holzverarbeitungsindustrie für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Ausfuhrabgabe für Schnittholz in Höhe von 120 KM für Eichenholz und 60 KM für Buchenholz pro Tonne oder Kubikmeter einzuführen.
Die Föderale Regierung schlägt dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina vor, zum Zwecke des Schutzes heimischer Verbraucher, die Holz als Brennstoff verwenden, für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Ausfuhrabgabe für Brennholz in Höhe von 25 KM pro Tonne oder 18 KM pro Kubikmeter einzuführen.
Die Einnahmen aus den Abgaben würden über die Direktion für indirekte Besteuerung von Bosnien und Herzegowina in die Haushalte der Entitäten und des Distrikts Brčko BiH eingezahlt, und zwar auf spezielle zweckgebundene Konten für „gemeinützige Waldnutzungen“, entsprechend der Herkunft der Holzsortimente, aus denen Halbfertig- oder Fertigprodukte hergestellt werden, für die eine Abgabe zu entrichten ist. Mit den Mitteln aus den Abgaben würden die Entminung von Wäldern und der Bau von Waldwegen finanziert, und eine gesonderte Vorschrift der Entitäten und des Distrikts Brčko würde die Art der Finanzierung der Arbeiten, die Art der Kontrolle der Geldausgaben und der durchgeführten Arbeiten sowie andere notwendige Tätigkeiten regeln.
Diese Maßnahmen sind aufgrund des Mangels an Rohstoffen auf dem heimischen Markt für die installierten Kapazitäten der Holzverarbeitung in Bosnien und Herzegowina sowie aufgrund der Unmöglichkeit, Rohstoffe aus Nachbarländern zu importieren, notwendig, da einige Länder in der Umgebung Maßnahmen ergriffen haben, die Holzverarbeitern aus Bosnien und Herzegowina den Import von Rohstoffen aus diesen Ländern erschweren, während gleichzeitig aus Bosnien und Herzegowina der Export dieser Rohstoffe in diese Länder möglich ist.
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