
(Patria) - Gemäß der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Erzeugung, Lieferung und Nutzung von Wärmeenergie (Amtsblatt des Kantons Sarajevo, Nr. 22/16, 04/23) beginnt die Heizsaison, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die durchschnittliche tägliche Außentemperatur 12 °C oder niedriger beträgt, spätestens jedoch am 15. Oktober.
Da die in der genannten Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind, hat KJKP „Toplane-Sarajevo“ heute Morgen mit der Lieferung von Wärmeenergie an die Nutzer im Kanton Sarajevo begonnen.
Wir erinnern daran, dass das tägliche Heizregime von Gebäuden ausschließlich an die Außentemperaturen angepasst wird. Daher hängen die Dauer und Intensität der Heizung von den aktuellen Wetterbedingungen ab.
Gemäß dem Gesetz über die Verwaltung von Gemeinschaftsteilen von Gebäuden ist die Verwaltung der Gebäude verpflichtet, die Gemeinschaftsteile der Zentralheizungsanlagen zu warten. Nutzer sollten sich im Falle einer dringenden Intervention an diese wenden, teilte KJKP Toplane-Sarajevo mit.
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