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Die Flughäfen der Republika Srpska trafen am 24.8.2017 eine Entscheidung über die Auswahl des günstigsten Bieters für die Ausarbeitung der Entwicklungsstrategie des internationalen Flughafens in Trebinje, wonach als günstigster Bieter ein Konsortium unter der Leitung des Unternehmens „WAY2GO“ für einen Angebotspreis von 74.900 KM ohne MwSt. ausgewählt wurde, teilte Transparency International BiH mit, berichtet die Agentur Patria.
Die Firma WAY2GO hat erst vor kurzem ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen, und einer der beiden Gründer ist Zoran Injac – Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughäfen der Republika Srpska.
Gemäß dem Gesetz über öffentliche Auftragsvergabe darf die beauftragende Stelle keine Verträge über öffentliche Auftragsvergabe mit einem Wirtschaftsunternehmen abschließen, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats dieses beauftragenden Unternehmens gleichzeitig „Eigentümer eines Geschäftsanteils, von Aktien oder anderer Rechte ist, auf deren Grundlage er sich an der Verwaltung bzw. am Kapital dieses Wirtschaftsunternehmens mit mehr als 20 % beteiligt“.
Zoran Injac war zum Zeitpunkt der Vergabe des Auftrags Eigentümer von 50 % des Unternehmens WAY2GO, und interessant ist, dass er in der Erklärung über Interessenkonflikte, die er einreichen musste, am 5.6.2017 angab, dass er kein Unternehmen besitze, das gemäß dem Gesetz über öffentliche Auftragsvergabe keine Verträge mit den Flughäfen der RS abschließen dürfe, obwohl die Konten von „WAY2GO“ am 22.5.2017 aktiviert wurden, was bedeutet, dass dieses Unternehmen bereits registriert war.
Darüber hinaus trafen die Flughäfen der RS die Entscheidung zur Einleitung dieser Beschaffung bereits am 30.3.2017, wodurch Injac privilegierte Informationen nutzen konnte, um im Zeitraum von der Beschlussfassung bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Beschaffung ein Unternehmen zu registrieren, sich als einziger Bieter für die Ausschreibung zu bewerben und ausgewählt zu werden, trotz gesetzlicher Einschränkungen.
Neben den Einschränkungen des Gesetzes über öffentliche Auftragsvergabe enthält auch das Gesetz über öffentliche Unternehmen der RS Bestimmungen über Interessenkonflikte und schreibt den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Verpflichtung vor, Einblick in alle Beziehungen oder Transaktionen zu gewähren, die zu Interessenkonflikten führen könnten. Injac füllte die Erklärung aus, gab aber darin nicht sein Eigentum an dem gerade gegründeten Unternehmen an.
Transparency International in Bosnien und Herzegowina (TI BiH) hat das Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Republika Srpska, das gemäß dem Gesetz über öffentliche Unternehmen als zuständiges Ministerium die Aufsicht über die Anwendung dieses Gesetzes ausübt, über die Angelegenheit informiert und die Information auch an die Agentur für öffentliche Auftragsvergabe weitergeleitet.
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