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(Patria) – Ein schwedischer Staatsanwalt, der gegen Julian Assange wegen Vergewaltigung ermittelt, hat bei einem örtlichen Gericht eine Haftanordnung im Beiseinsverfahren beantragt.
Wenn der Antrag genehmigt wird, wäre die gerichtliche Anordnung der erste Schritt zur Auslieferung des WikiLeaks-Gründers aus Großbritannien, wo er derzeit eine Haftstrafe von 50 Wochen verbüßt.
Schweden hat letzte Woche die im Jahr 2010 eingeleitete Vergewaltigungsermittlung wieder aufgenommen, die 2017 eingestellt wurde, als sich Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London vor der Justiz versteckte.
Assange wurde letzten Monat in London verhaftet, nachdem er sieben Jahre in der Botschaft verbracht hatte, die ihm schließlich den Asylstatus entzog.
Die stellvertretende Chefanklägerin Schwedens, Eva-Marie Persson, kündigte an, dass sie einen europäischen Haftbefehl gegen Assange ausstellen werde, um ihn nach Schweden auszuliefern, falls das Gericht den Antrag auf Haft im Beiseinsverfahren genehmigt.
Ein britisches Gericht wird über die Auslieferungsanträge Schwedens und der USA gegen Assange entscheiden. Die USA haben bis zum 12. Juni Zeit, ihren Fall gegen den WikiLeaks-Gründer vorzulegen.
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