
(Patria) - Das Gericht von Bosnien und Herzegowina wird am Dienstag, dem 6. August, um 9:00 Uhr in Saal 4 das erstinstanzliche Urteil im Fall Borislav Paravac und andere verkünden. Die Angeklagten Borislav Paravac, Andrija Bjelošević und Milan Savić werden beschuldigt, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, wie aus einer Mitteilung des Gerichts von BiH hervorgeht.
In der Anklageschrift heißt es, dass die Angeklagten Borislav Paravac, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Krisenstabs der Serbischen Gemeinde Doboj, und die Angeklagten Andrija Bjelošević, in seiner Eigenschaft als Leiter des Sicherheitszentrums Doboj des Innenministeriums der Republika Srpska und gleichzeitig Mitglied des Krisenstabs der Serbischen Gemeinde Doboj, im Zeitraum vom spätestens 3. Mai 1992 bis Ende 1993 im Rahmen eines breiten und systematischen Angriffs auf die zivile bosniakische und kroatische Bevölkerung in den Gemeinden Doboj und Teslić als Teilnehmer einer gemeinsamen kriminellen Unternehmung die Verfolgung der bosniakischen und kroatischen Bevölkerung der Gemeinden Doboj und Teslić begangen haben.
Sie taten dies durch Tötungen, Zwangsumsiedlung der Bevölkerung, Inhaftierung oder andere schwere Freiheitsberaubungen entgegen den Grundregeln des Völkerrechts, Folter, erzwungenes Verschwindenlassen von Personen, Angriffe auf die Zivilbevölkerung und Siedlungen, die zum Tod, zu schweren Körperverletzungen oder zu schweren Gesundheitsschäden führten, Zwangsarbeit, Plünderung von Eigentum der Bevölkerung und Zerstörung von kulturellen, religiösen und historischen Denkmälern und Einrichtungen, die religiösen Zwecken dienten.
Weiter heißt es, dass der Angeklagte Milan Savić, in seiner Eigenschaft als de jure stellvertretender Leiter und de facto als Stellvertreter des Leiters des CSB Doboj, wissend um einen solchen Angriff und dass seine Handlungen Teil dieses Angriffs mit diskriminierender Absicht waren, die Verfolgung der zivilen bosniakischen und kroatischen Bevölkerung der Gemeinde Teslić durch Tötungen, Inhaftierung und andere schwere Freiheitsberaubungen, Folter und andere unmenschliche Handlungen, die mit der Absicht begangen wurden, großes Leid oder schwere körperliche oder seelische Verletzungen zuzufügen, begangen hat.
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