
(Patria) - Die erstinstanzliche Disziplinarkommission des Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrats von Bosnien und Herzegowina (VSTV BiH) für Richter hat über den Antrag des Büros des Disziplinaranwalts (UDT/Büro) des VSTV BiH auf vorläufige Suspendierung von der Ausübung des Amtes des Präsidenten des Gerichts von Bosnien und Herzegowina, Ranko Debevec, entschieden und eine Entscheidung getroffen, mit der Ranko Debevec ab dem Tag nach der Annahme dieser Entscheidung, d.h. ab dem 21.12.2023, bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen gemäß der Anordnung zur Durchführung von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina vom 19.12.2023 vorläufig von der Ausübung des Amtes des Präsidenten des Gerichts von BiH suspendiert wird.
Bei der Entscheidungsfindung ließ sich die erstinstanzliche Kommission des VSTV BiH von der Art und dem Umfang der strafrechtlichen Tat leiten, die Gegenstand der Anordnung zur Durchführung von Ermittlungen ist. Es handelt sich um Straftaten aus Kapitel XIX des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina – Korruptionsdelikte und Straftaten gegen Amt und Funktion.
Die erstinstanzliche Disziplinarkommission ist der Ansicht, dass die weitere Ausübung des Amtes des Präsidenten des Gerichts von BiH durch den ernannten Beamten bis zum Abschluss der Ermittlungen die Glaubwürdigkeit der richterlichen Funktion und der Justiz von BiH insgesamt ernsthaft gefährden würde.
Mit dieser Entscheidung nimmt die erstinstanzliche Disziplinarkommission des VSTV BiH in keiner Weise Einfluss auf den Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen oder auf die Rechte der Verteidigung des Angeklagten.
Ein Berufungsverfahren verzögert die Ausführung der Suspendierungsentscheidung nicht.
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