Prozess gegen Dodik und Lukić auf den 17. Juli verschoben

Patria
AutorPatria
19:14
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Prozess gegen Dodik und Lukić auf den 17. Juli verschoben

(Patria) - Die für morgen angesetzte Fortsetzung des Prozesses gegen den Präsidenten der Republika Srpska (Rs), Milorad Dodik, und den amtierenden Direktor des Amtsblatts der Rs, Miloš Lukić, wegen Nichtumsetzung der Entscheidungen des Hohen Vertreters wurde verschoben.

Die Verteidiger bestätigten gegenüber ATV, dass der Termin vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina auf den 17. Juli verschoben wurde.

Der letzte Prozess fand am 22. Mai statt, als die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina ihre materiellen Beweise vorlegte. Das Gericht von Bosnien und Herzegowina lehnte den früheren Antrag der Verteidigung von Dodik ab, den Hohen Vertreter Christian Schmidt als Zeugen zu laden.

Richterin Sena Uzunović sagte, dass dem Vorschlag der Verteidigung stattgegeben wurde, Srebrenka Golić, die Vorsitzende des Völkerates der Rs, und Jelena Pajić-Baštinac, die Rechtsberaterin von Dodik, als Zeugen zu hören.

Die Vorlage von materiellen Beweisen wurde akzeptiert, darunter ein Teil des Dokuments der Bonner Konferenz, der sich auf den Hohen Vertreter bezieht.

Dodik's Anwalt Goran Bubić forderte die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina erneut auf, die Anklage fallen zu lassen und damit diesen Fall abzuschließen.

Die Verteidigung stützt sich auf die Behauptung, dass Schmidt ein "Ausländer" und kein gewählter Hoher Vertreter sei.

Dodik und Lukić sind angeklagt, weil sie zwischen dem 1. und 9. Juli 2023 in Banja Luka, im Bewusstsein und Wissen, dass der Hohe Vertreter Schmidt eine Entscheidung erlassen hatte, die das Inkrafttreten des Gesetzes über die Nichtanwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina vom 1. Juli desselben Jahres sowie die Entscheidung, die das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung von Gesetzen und anderen Vorschriften der Rs verhinderte, unternahmen Schritte zur Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens, ohne die Entscheidungen des Hohen Vertreters anzuwenden oder umzusetzen.

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