
(Patria) - Das Kantonsgericht in Mostar hat der Berufung des Unabhängigen Gewerkschaftsbunds der Angestellten des Universitätsklinikums (SKB) Mostar stattgegeben und das Streikverbot in diesem Krankenhaus in Mostar aufgehoben, das mit einer früheren Entscheidung des Amtsgerichts Mostar auferlegt worden war.
Der Unabhängige Gewerkschaftsbund der Angestellten des SKB Mostar hat angekündigt, dass der Streik der Gesundheitsarbeiter am Samstag, dem 25. Oktober, ab 7 Uhr fortgesetzt wird.
Zur Erinnerung: Auf Antrag der Regierung des Kantons Herzegowina-Neretva und des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und sozialen Schutz des Kantons Herzegowina-Neretva hatte das Amtsgericht Mostar zuvor eine Anordnung erlassen, die dem Unabhängigen Gewerkschaftsbund der Angestellten des SKB die Organisation eines Streiks verbot.
Die Gewerkschafter fordern eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Lohnerhöhungen und die Einhaltung des Tarifvertrags.
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