
(Patria) - Das Gemeindegericht in Čapljina hat dem Antrag des Rechtsamtes von Bosnien und Herzegowina stattgegeben und eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Verkauf von Immobilien der Erdölterminals Dretelj verbietet. Die Rechtsvertreter handelten in diesem Fall, da es sich um Staatseigentum handelt.
Das Gemeindegericht in Mostar wies die Anträge des Rechtsamtes von Bosnien und Herzegowina ab, aber angesichts der einstweiligen Verfügung des Gerichts in Čapljina wird es nicht zu einem Verkauf kommen.
Die einstweilige Verfügung ist bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens gültig, in dem die Eigentumsfrage geklärt wird.
"Es wird eine einstweilige Sicherungsmaßnahme angeordnet, und dem Grundbuchamt des Gemeindegerichts in Čapljina wird befohlen, die Eintragung eines Veräußerungs- und Verfügungsverbots auf der im Grundbuchblatt Nr. 567 K.O. Dretelj eingetragenen Immobilie vorzunehmen, bezeichnet als Grundstücksnummer 1499 nach neuer Vermessung, was der Grundstücksnummer 529 im Grundbuchblatt Nr. 2 K.O. Dretelj nach alter Vermessung entspricht, sowie auf der im Grundbuchblatt Nr. 816 K.O. Dretelj eingetragenen Immobilie, Grundstücksnummer 573/2, eingetragen im Grundbuchblatt Nr. 1 K.O. Dretelj nach alter Vermessung", heißt es in der Entscheidung des Gemeindegerichts in Čapljina.
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