
(Patria) - Das Gericht von BiH hat sich zu der Entscheidung über den Strafvollzug für die Verurteilten im Fall "Respiratoren" - Fikret Hodžić, Fadil Novalić und Fahrudin Solak - geäußert.
Wie in der Mitteilung des Gerichts von BiH angegeben, hat Fikret Hodžić Berufung gegen den Beschluss eingelegt, mit dem sein Antrag auf Aufschub des Strafvollzugs abgelehnt wurde, während Novalić und Solak dies noch nicht getan haben.
Wir erinnern daran, dass Novalićs Antrag auf Aufschub heute abgelehnt wurde.
- Die verurteilte Person hat das Recht, innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Beschlusses, mit dem über den Antrag auf Aufschub des Strafvollzugs entschieden wurde, Berufung einzulegen. Die Berufung verzögert den Strafvollzug. Nach Rechtskraft des Beschlusses, d.h. der Entscheidung über die Berufung, wird das Gericht bei Zustellung der Entscheidung über die Berufung die Verurteilten darüber informieren, wann sie sich zum Strafvollzug melden müssen - teilten sie mit.
Sie äußerten sich auch zur Frage der Ausschreibung von Haftbefehlen.
- Ein Haftbefehl gegen eine verurteilte Person wird erst dann ausgestellt, wenn diese Person eine rechtskräftige Entscheidung erhalten hat, in der der Tag der Meldung im Gefängnis angegeben ist, und wenn sich die verurteilte Person nicht freiwillig zum Strafvollzug meldet und ihre Vorführung durch die Justizpolizei erfolglos ist.
Erst dann sind die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Haftbefehls gegen den Verurteilten erfüllt. Über weitere Informationen in dem genannten Fall wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind - schlossen sie.
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