
(Patria) - Der Staatsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina hat die Anklage im Fall Dragan Spasojević und andere bestätigt, die die Angeklagten Dragan Spasojević, Vinko Radović und Dragomir Vasić beschuldigt, durch die in der Anklage beschriebenen Handlungen das Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.
Den Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, im Zeitraum vom 30. Mai 1992 bis zum 25. Juni 1992 im Gebiet der Gemeinde Zvornik während der Aggression gegen Bosnien und Herzegowina und während des bewaffneten Konflikts zwischen der Armee der Republika Srpska und der Armee der Republik Bosnien und Herzegowina im Gebiet der Gemeinde Zvornik sowie während des breiten und systematischen Angriffs der militärischen, paramilitärischen und polizeilichen Kräfte der sogenannten Serbischen Republik Bosnien und Herzegowina, später der Republika Srpska, der gegen die muslimische Zivilbevölkerung der Gemeinde Zvornik gerichtet war und vom 8. April 1992 bis mindestens Ende August 1992 andauerte, in Kenntnis des bewaffneten Konflikts sowie des breiten und systematischen Angriffs und in dem Wissen, dass ihre Handlungen Teil dieses Angriffs waren, gegen die Regeln des internationalen humanitären Rechts verstoßen zu haben.
Weiter wird ausgeführt, dass die Angeklagten wissentlich und willentlich bei der Vorbereitung und Durchführung der Zwangsumsiedlung von etwa 4.000 muslimischen Zivilisten aus den Dörfern Đulići, Klisa und den umliegenden Dörfern geholfen haben, und dass einzelne Angeklagte wissentlich und willentlich bei der rechtswidrigen Inhaftierung von etwa 600 männlichen Zivilisten muslimischer Nationalität aus demselben Gebiet geholfen haben, wobei sie bei deren Trennung einige der getrennten Zivilisten mit Fäusten, Füßen, Gewehrkolben und anderen geeigneten Gegenständen beschimpften und schlugen und verlangten, dass sie ihr gesamtes Geld, Gold, Wertgegenstände und Dokumente aushändigen, während nicht identifizierte serbische Soldaten einige muslimische Zivilisten während der Trennung töteten.
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