Gericht von BiH zur Verurteilung von Fikret Hodžić: Warum die Anklage der Staatsanwaltschaft von BiH abgewiesen wurde

Patria
AutorPatria
10:55
Podijeli:
Gericht von BiH zur Verurteilung von Fikret Hodžić: Warum die Anklage der Staatsanwaltschaft von BiH abgewiesen wurde

(Patria) - Die Kammer der Berufungsabteilung des Gerichts von BiH hat am 7.3.2025 eine zweitinstanzliche Entscheidung erlassen, mit der die Anklage gegen die Angeklagten Fikret Hodžić und die juristische Person „F.H. Srebrena malina“ d.o.o. Srebrenica gemäß Artikel 283 Absätze d) und e) der Strafprozessordnung abgewiesen wurde.

Das erneute Verfahren vor der Berufungskammer wurde durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH, Nr. AP-667/24 vom 14.11.2024, eingeleitet. Mit derselben Entscheidung wurde die Beschwerde von Fikret Hodžić und der juristischen Person „F. H. Srebrena malina“ d.o.o. stattgegeben und eine Verletzung des Rechts im Teil der Entscheidung der Berufungskammer, Nr. S1 2 K 039029 23 Kž 3 vom 2.11.2023, festgestellt, wo über den Einwand der Beschwerdeführer entschieden wurde, dass sie nicht wüssten, wofür sie angeklagt seien. Das Verfassungsgericht von BiH stellte mit seiner Entscheidung fest, dass die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Artikel II/3.e) der Verfassung von Bosnien und Herzegowina und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden, und hob die Entscheidung der Berufungskammer in Bezug auf Fikret Hodžić und die juristische Person „F. H. Srebrena malina“ d.o.o. auf.

In Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH hob die Berufungskammer mit ihrer Entscheidung vom 9.12.2024 zunächst die erstinstanzliche Entscheidung in Bezug auf den Angeklagten Fikret Hodžić und die juristische Person „F.H. Srebrena Malina“ auf und ordnete die Anberaumung einer Verhandlung an. Nach Abschluss der Verhandlung erließ sie die genannte prozessuale Entscheidung zur Abweisung der Anklage.

Eine solche Entscheidung ist kausal mit der Tatsache verbunden, dass bestimmte rechtliche Qualifikationen in dieser Strafsache rechtskräftig entschieden wurden, was sich in erster Linie auf die Straftat der Geldwäsche bezieht, die die Staatsanwaltschaft von BiH den Angeklagten mit geänderter Anklageschrift zur Last gelegt hat. Andererseits ist die Entscheidung zur Abweisung der Anklage in Bezug auf die Straftat des Missbrauchs von Position oder Befugnissen das Ergebnis der vollständigen Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH und der Einhaltung der durch eine solche Entscheidung festgelegten Standards. In diesem Sinne kam die Berufungskammer zu dem Schluss, dass die rechtliche Qualifikation immer klar aus der Beschreibung der dem Angeklagten vorgeworfenen Handlung hervorgehen muss, und diese Handlungen müssen dem Angeklagten in den Vernehmungsprotokollen während der Ermittlungen, die der Erhebung der Anklage vorausgehen, vorgelegt werden, weshalb das Gesetz gemäß Artikel 225 Absatz 6 des StPO der BiH vorsieht, dass die Anklage nicht erhoben werden kann, bevor der Angeklagte vernommen wurde. Konkret wurden die Angeklagten im Vorverfahren zu den Ereignissen und der Art und Weise, wie dies in der Anklageschrift präzisiert wurde, vernommen, jedoch enthält die ihnen vorgelegte Beschreibung der Handlungen nicht die Merkmale der Straftat des Missbrauchs von Position oder Befugnissen. Aus diesem Grund wurde festgestellt, dass andere Umstände vorliegen, die die Strafverfolgung gemäß Absatz e) des Artikels 283 des StPO der BiH ausschließen, da die Angeklagten Fikret Hodžić und die juristische Person „F.H. Srebrena malina“ nicht ordnungsgemäß mit der ihnen im Kontext der Straftat des Missbrauchs von Position oder Befugnissen vorgeworfenen Anklage konfrontiert wurden.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass im konkreten Fall eine prozessuale Entscheidung und keine Entscheidung in der Sache getroffen wurde, und diese Entscheidung befasst sich nicht mit der Frage der Schuld der Angeklagten, sondern die Anklage wurde aus formellen Mängeln im Verfahren abgewiesen.

Komentari (0)

Prijavite se za komentiranje

Prijava

Jos nema komentara. Budite prvi!

Minuta

Sve →

Iz drugih kategorija