Gericht von BiH gibt zusätzliche Klarstellung: Wie Dodik ein vollständiges Verbot politischer Tätigkeit erhält

Patria
AutorPatria
17:55
Podijeli:
Gericht von BiH gibt zusätzliche Klarstellung: Wie Dodik ein vollständiges Verbot politischer Tätigkeit erhält

(Patria) - Angesichts kontinuierlicher Medienanfragen bezüglich der Sicherheitsmaßnahme und der rechtlichen Folgen der Verurteilung, die folglich mit der Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils im Fall gegen den Angeklagten Milorad Dodik verbunden sind, der für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von 1 (einem) Jahr verurteilt wurde, und dem ein Verbot der Ausübung des Amtes des Präsidenten der Republika Srpska für die Dauer von 6 (sechs) Jahren auferlegt wurde, hat das Gericht von BiH auf Folgendes hingewiesen:


"Das Gericht erinnert daran, dass mit der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils vor allem auch die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts über die Sicherheitsmaßnahme bestätigt wurde, die dem Angeklagten die Ausübung des Amtes des Präsidenten der Republika Srpska für die Dauer von sechs (6) Jahren verbietet. Darüber hinaus werden für ihn, angesichts der Rechtskraft des Urteils, auch die rechtlichen Folgen der Verurteilung gemäß Artikel 203.a Absatz 5 Buchstaben a), c) und d) des Strafgesetzbuches von BiH eintreten.

Sicherheitsmaßnahmen und rechtliche Folgen einer Verurteilung sind ihrer Natur nach unterschiedlich, da die Sicherheitsmaßnahme eine strafrechtliche Sanktion darstellt und eng mit den inkriminierten Handlungen verbunden ist, d.h. im konkreten Fall mit dem Amt, das der Angeklagte Milorad Dodik zum Zeitpunkt der inkriminierten Handlungen innehatte – Präsident der Republika Srpska. Aus diesem Grund hat ihm das erstinstanzliche Gericht gemäß Artikel 203.a Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 73 des Strafgesetzbuches von BiH eine Sicherheitsmaßnahme auferlegt, die ihm die Ausübung eines solchen Amtes für einen Zeitraum von sechs (6) Jahren verbietet, was auf Grundlage der Entscheidung des Berufungssenats rechtskräftig ist.

Andererseits sind die rechtlichen Folgen einer Verurteilung gemäß Artikel 5 des Strafgesetzbuches von BiH keine strafrechtliche Sanktion, weshalb sie nicht festgestellt, nicht auferlegt und nicht in das Urteil aufgenommen werden, da sie automatisch, d.h. kraft Gesetzes eintreten. Gerade ihre Natur unterscheidet sie von strafrechtlichen Sanktionen, wie z.B. der Sicherheitsmaßnahme, die durch ein Urteil auferlegt werden muss, um angewendet zu werden.

Daher weist das Gericht darauf hin, dass in dem konkreten Fall, wie sich aus der Erklärung des erstinstanzlichen Urteils, das bestätigt wurde, klar ergibt, dem Angeklagten eine Sicherheitsmaßnahme auferlegt wurde, die direkt mit dem Amt verbunden ist, im Rahmen dessen er die inkriminierten Handlungen gemäß Artikel 203.a Absatz 1 des Strafgesetzbuches von BiH vorgenommen hat, während die rechtlichen Folgen der Verurteilung, die konkret in Artikel 203.a Absatz 5 Buchstaben a), c) und d) des Strafgesetzbuches von BiH enthalten sind, kraft Gesetzes eintreten und offensichtlich einen breiteren Aspekt des Verbots der Tätigkeit umfassen als den, der in der Sicherheitsmaßnahme selbst enthalten ist", teilte das Gericht von BiH mit.

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