
Das Berufungsgericht des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt, mit dem Stojan Petrović im Sommer 1992 wegen Vergewaltigung in Brčko zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.
Aus dem staatlichen Gericht wurde in der Antwort an Detektor mitgeteilt, dass das zweitinstanzliche Urteil zugestellt wurde, mit dem die Berufungen der Staatsanwaltschaft von BiH und des Verteidigers des Angeklagten als unbegründet abgewiesen und Petrović wegen eines Kriegsverbrechens gegen die Zivilbevölkerung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde.
Petrović wurde, wie im erstinstanzlichen Urteil vom Dezember letzten Jahres angegeben, für schuldig befunden, im Juli 1992 in seiner Eigenschaft als De-facto-Polizeibeamter in Brčko die geschädigte CR-3 vergewaltigt zu haben. Weiter heißt es, dass die Vergewaltigung in einem Haus begangen wurde, das von einigen Mitgliedern der Interventionsstaffel der öffentlichen Sicherheit in Brčko genutzt wurde und in dem CR-3 gefangen gehalten wurde.
Laut dem Urteil war die geschädigte zuvor in einem anderen Haus inhaftiert, wo Petrović sie einmal von hinten ansprach und ihr ein Messer an den Hals hielt.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrer Berufung eine Änderung der rechtlichen Qualifizierung des Urteils, da Petrović ursprünglich wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit angeklagt war, das erstinstanzliche Gericht jedoch die Tat in ein „Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung“ umqualifizierte, während die Verteidigung eine Aufhebung und eine neue Verhandlung vorschlug. Beide Berufungen wurden abgewiesen.
Ursprünglich war Petrović zusammen mit Ranko Češić und Slobodan Ljubičić angeklagt. Das Verfahren gegen Češić, der vom Haager Tribunal zu 18 Jahren Haft wegen Verbrechen in Brčko verurteilt worden war, wurde wegen seines Todes eingestellt, während es in Bezug auf Ljubičić, der der Justiz von BiH nicht zur Verfügung steht, abgetrennt wurde.
Gegen dieses Urteil ist keine Berufung zulässig, berichtet Birn.
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