Stab des Katastrophenschutzes KS: Überwachung der Situation auf den Curinim njivama, Bürger sollen sich nicht in der Nähe von hohen Bäumen und Dächern aufhalten

Patria
AutorPatria
21:22
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Stab des Katastrophenschutzes KS: Überwachung der Situation auf den Curinim njivama, Bürger sollen sich nicht in der Nähe von hohen Bäumen und Dächern aufhalten

(Patria) - Gestützt auf Artikel 108 des Gesetzes über den Schutz und die Rettung von Menschen und Sachwerten vor Natur- und anderen Katastrophen hat der Stab des Katastrophenschutzes des Kantons Sarajevo auf seiner Sitzung am 05.01.2025. Empfehlungen für die Umsetzung von Schutz- und Rettungsmaßnahmen aufgrund der angekündigten starken Niederschläge erlassen.

EMPFHELUNGEN

1. Der Stab des Katastrophenschutzes des Kantons Sarajevo stellt auf der Grundlage des vom kantonalen operativen Zentrum des Katastrophenschutzes übermittelten Berichts fest, dass die kantonale Verwaltung des Katastrophenschutzes des Kantons Sarajevo und die kommunalen Katastrophenschutzdienste aus dem Gebiet des Kantons Sarajevo unmittelbar nach Erhalt der Warnung vor starken Niederschlägen des Föderalen Hydrometeorologischen Instituts und der Warnung und Empfehlungen zur Umsetzung von Schutz- und Rettungsmaßnahmen aufgrund der angekündigten extremen starken Niederschläge der Föderalen Katastrophenschutzverwaltung ihre organisierten Schutz- und Rettungskräfte in Bereitschaft versetzt haben und dass sie gestern die Situation in allen Gemeinden des Kantons Sarajevo beobachtet und in Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen öffentlichen Unternehmen und Diensten Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen ihrer Zuständigkeit ergriffen haben, so dass die Funktionsfähigkeit der lebenswichtigen Funktionen der Gesellschaft im Kanton Sarajevo gewährleistet ist.

2. Angesichts der Tatsache, dass laut Prognosen des Föderalen Hydrometeorologischen Instituts auch in der kommenden Zeit mit starken Schneefällen im Kanton Sarajevo zu rechnen ist, die zu Problemen bei der Funktionsfähigkeit der lebenswichtigen Funktionen der Gesellschaft führen können, und dass das plötzliche Schmelzen von Schnee Sturzfluten und Erdrutsche verursachen kann, empfehlen wir den kommunalen Katastrophenschutzdiensten aus dem Gebiet des Kantons Sarajevo, die am stärksten gefährdeten Gebiete vor Schneefällen, Überschwemmungen und Erdrutschen kontinuierlich zu inspizieren und ihre organisierten Schutz- und Rettungskräfte sofort in Bereitschaft zu versetzen, damit diese als Ersthelfer einsatzbereit sind und gemäß ihren Zuständigkeiten und Verpflichtungen nach den Schutz- und Rettungsplänen auf potenziell mögliche starke Schneefälle sowie das Auftreten von Überschwemmungen und Erdrutschen in ihren Gemeinden reagieren können.

3. Wir empfehlen dem kommunalen Katastrophenschutzdienst von Stari Grad Sarajevo, im Einklang mit den Anordnungen des Stabs des Katastrophenschutzes des Kantons Sarajevo, die Situation am Erdrutsch Curine njive kontinuierlich zu beobachten und sofort Maßnahmen zur Entfernung von unrechtmäßig geparkten Fahrzeugen auf den Straßen zum Standort Curine njive zu ergreifen, um die Bedingungen für die Schneeräumung von diesen Straßen zu schaffen, und den Stab des Katastrophenschutzes des Kantons Sarajevo und die kantonale Verwaltung des Katastrophenschutzes des Kantons Sarajevo unverzüglich darüber zu informieren.

4. Wir empfehlen der kantonalen Verwaltung des Katastrophenschutzes des Kantons Sarajevo, die Situation im Kanton Sarajevo kontinuierlich zu beobachten und den Stab des Katastrophenschutzes des Kantons Sarajevo darüber zu informieren.

5. Wir empfehlen den zuständigen kantonalen Verwaltungsbehörden und kommunalen Verwaltungsdiensten, die juristischen Personen (mit denen sie Verträge/Vereinbarungen über den Winterdienst unterzeichnet haben) mit voller Kapazität für die kontinuierliche Schneeräumung von den Straßen einzusetzen.

6. Wir empfehlen allen juristischen Personen, rechtzeitig präventive Schutz- und Rettungsmaßnahmen gegen Schneefälle, Überschwemmungen und Erdrutsche zu ergreifen und gemäß den geltenden Vorschriften Maßnahmen zur Schneeräumung vor den Eingängen von Wohn-, Gesundheits-, Bildungs-, Kultur-, öffentlichen, Geschäfts-, Industrie-, Sport- und anderen wichtigen Objekten zu ergreifen und Maßnahmen zur Entfernung von Eiszapfen von den Dächern der genannten Objekte und von Schnee zu ergreifen, wenn dessen Gewicht eine Gefahr für die Dächer der Objekte darstellt.

7. Wir empfehlen den Bürgern, im Einklang mit den geltenden Vorschriften im Rahmen der persönlichen und gegenseitigen Bürgerhilfe rechtzeitig Maßnahmen zur Schneeräumung vor ihren Objekten und zur Entfernung von Eiszapfen und Schnee von den Dächern zu ergreifen.

8. Wir empfehlen den Bürgern, sich aufgrund der Gefahr von einstürzenden Bäumen und herabfallenden Eiszapfen und Schnee von den Dächern nicht in der Nähe von hohen Bäumen und Objekten aufzuhalten.

9. Wir empfehlen den zuständigen Aufsichtsbehörden, ihre Aktivitäten vor Ort zu verstärken und gemäß ihren Befugnissen Maßnahmen gegen alle juristischen und natürlichen Personen zu ergreifen, die durch die Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen die Gefahr für Menschen und Sachwerte zusätzlich erhöhen.

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