Was das Einreise-/Ausreise-System der EU ab dem 12. Oktober beinhaltet: Elektronische Aufzeichnungen und Erfassung biometrischer Daten von Reisenden

Patria
AutorPatria
12:41
Podijeli:
Was das Einreise-/Ausreise-System der EU ab dem 12. Oktober beinhaltet: Elektronische Aufzeichnungen und Erfassung biometrischer Daten von Reisenden

(Patria) - Ab dem 12. Oktober nimmt das neue, hochmoderne Grenzmanagement-System der Europäischen Union – das Einreise-/Ausreise-System (EES) – seinen Betrieb auf und wird das Management der EU-Außengrenzen modernisieren.

Die Einführung der neuen Technologie wird zuverlässige Daten über Grenzübertritte gewährleisten und das Reiseerlebnis von Reisenden bei der Einreise in den Schengen-Raum schrittweise verbessern. Dieses System wird die derzeitige Arbeitsweise, d. h. das manuelle Abstempeln von Pässen, ersetzen und die Sicherheit durch verbesserte Grenzkontrollen, die Nutzung elektronischer Aufzeichnungen und biometrischer Daten erhöhen.

Das EES wird an den Grenzübergängen Daten für Reisende verarbeiten, die weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates noch die von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen, wenn sie für einen Kurzaufenthalt (90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen) reisen, jedes Mal, wenn sie die Außengrenzen eines der 29 europäischen Länder überschreiten, die dieses System anwenden.

Die zu erfassenden Daten umfassen Informationen aus dem Reisedokument, Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise sowie biometrische Daten wie ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke, die von den Passkontrollbeamten erhoben werden, wenn ein Reisender den Grenzübergang zum ersten Mal nach Inbetriebnahme des EES erreicht. Diese Daten werden dann in einer digitalen Datei gespeichert und bei zukünftigen Grenzübertritten überprüft.

Das EES wird die höchsten Standards für Datenschutz und Privatsphäre gewährleisten. Die Aufzeichnungen über Ein- und Ausreisen werden drei Jahre ab dem Erstellungsdatum gespeichert, während einzelne Dateien mit personenbezogenen Daten drei Jahre und einen Tag ab dem Datum der letzten Ausreise gespeichert werden.

Das EES wird in einem Zeitraum von sechs Monaten (vom 12. Oktober 2025 bis zum 9. April 2026) schrittweise eingeführt, was den zuständigen Behörden, Reisenden und Transportunternehmen die Anpassung an die neuen digitalen Prozesse an den Grenzen ermöglichen wird. Die Länder, die dieses System anwenden, können verschiedene Elemente in Phasen einführen, einschließlich der Erfassung biometrischer Daten. Es ist auch möglich, dass der Betrieb des EES unter außergewöhnlichen Umständen, z. B. wenn der Verkehrsfluss zu langen Wartezeiten führt, an bestimmten Grenzübergängen ganz oder teilweise eingestellt wird.

Insgesamt werden die Reisen durch die Einführung des EES für alle einfacher und sicherer. Mit der Zeit werden Grenzübertritte schneller und effizienter, da die Bearbeitungszeiten verkürzt, die Steuerung des Passagierflusses erleichtert und Staus an den Terminals reduziert werden.

Nach der Einführung des EES wird erwartet, dass das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) im letzten Quartal 2026 seinen Betrieb aufnimmt. Dieses neue System wird ebenfalls zu effizienteren und schnelleren Grenzkontrollen, weniger Bürokratie, kürzeren Wartezeiten für Reisende, besserer Sicherheit und einem insgesamt effizienteren Grenzmanagement beitragen.

ETIAS führt keine neuen visumähnlichen Verpflichtungen ein. Reisende aus Ländern, die von der Visumpflicht für die Einreise in die EU befreit sind, einschließlich Reisender aus Bosnien und Herzegowina, werden weiterhin visumfrei reisen. Bürger von Nicht-EU-Ländern, die kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen, beantragen vor der Reise eine Genehmigung über ein einfaches Verfahren auf der ETIAS-Website oder über die mobile App, gegen eine Gebühr von derzeit 20 Euro. Die meisten Anträge werden innerhalb weniger Minuten bearbeitet. Die ETIAS-Genehmigung ist drei Jahre oder bis zum Ablauf des gültigen Reisedokuments gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.

Detaillierte Informationen zu beiden Systemen finden Sie auf der offiziellen Website travel-europe.europa.eu. Der Inhalt der Website wird von der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission überwacht, und auf der Website finden Sie auch Erklärungen zu verschiedenen Aspekten der Systeme, ihrer Funktionsweise sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die für Reisende nützlich sein können.

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