
(Patria) - Am 29.01.2024. führte der Dienst für Ausländerangelegenheiten die zwangsweise Ausweisung eines französischen Staatsbürgers durch, für den vom NCB INTERPOL eine Fahndung wegen des Verdachts auf Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus, Waffen und Hochtechnologie ausgestellt wurde und der von der zuständigen Stelle für Sicherheitsüberprüfungen als Person eingestuft wurde, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit von Bosnien und Herzegowina darstellt.
Der Dienst für Ausländerangelegenheiten wurde am 30.12.2023 von Polizeibeamten des Innenministeriums der Republika Srpska darüber informiert, dass die Festnahme der betreffenden Person im Gebiet von Trebinje erfolgt sei, woraufhin sie in Begleitung derselben in die Dienststellen des Dienstes für Ausländerangelegenheiten gebracht und dort dem Dienst zur zuständigen Bearbeitung übergeben wurde.
Dementsprechend wurde der betreffenden Person die Ausweisung aus dem Hoheitsgebiet von BiH mit Einreise- und Aufenthaltsverbot für das Hoheitsgebiet von BiH für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgesprochen, woraufhin sie im Zentrum für Einwanderung in Istočno Sarajevo unter Aufsicht gestellt wurde.
Die Ausweisung des genannten ausländischen Staatsbürgers erfolgte mit einem Privatflug vom Internationalen Flughafen Sarajevo, wo er den Beamten des Nationalen Transferdienstes des Justizministeriums Frankreichs aus Paris übergeben wurde, die die betreffende Person in ihr Herkunftsland bringen werden.
Der Dienst für Ausländerangelegenheiten wird auch in Zukunft solche und ähnliche Aktivitäten durchführen, deren vorrangiges Ziel die Stärkung des Sicherheitssystems von BiH ist.
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