SKY und ANOM: Nur ein Fall abgeschlossen, in sieben wird noch verhandelt

Patria
AutorPatria
14:38
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SKY und ANOM: Nur ein Fall abgeschlossen, in sieben wird noch verhandelt

(Patria) - Die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina hat Informationen zu den SKY- und ANOM-Fällen sowie zu den bisher erhobenen und bestätigten Anklagen und dem Status dieser Fälle veröffentlicht.

Die erste Anklage wurde im Fall Transporter gegen Dalibor Railić und sieben weitere Personen am 6. Dezember 2022 erhoben. In diesem Fall, der vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina verhandelt wird, legt die Staatsanwaltschaft Beweise vor.

Die Anklage gegen Ratković Saša und Dr. (9 Personen) – Aktion „Odin“ – wurde am 18. Januar 2023 erhoben. Auch in diesem Fall legt die Staatsanwaltschaft Beweise vor.

Im Fall Bibić Sako und Dr. (5 Personen) – Aktion „Diablo“ – wurde die Anklage am 15. Februar 2023 erhoben und die Staatsanwaltschaft legt Beweise vor.

Die Anklage gegen Milan Matković wurde am 10. März 2023 erhoben, und die Staatsanwaltschaft legt Beweise vor.

Im Fall Staza Dragan Pejović alias „Bosanac“ und Dr. (14 Personen) wurden am 14. Juni 2023 Angeklagte benannt. Der Fall ist im Fall von 12 Angeklagten abgeschlossen. Der Fall ist im Fall von Goran Novčić und Miloš Kovačević weiterhin offen. Details zum Fall und die Strafen, die die Angeklagten erhalten haben, finden Sie hier

Im Fall Storage 1 und 2 sowie in der Aktion Transporter wurden Bojan Cvijetić und 18 weitere Personen sowie drei Unternehmen angeklagt. Die Anklage wurde am 20. September 2023 erhoben. Die Staatsanwaltschaft legt Beweise vor.

Im Fall Golub gegen Dragan Gajić und sechs weitere Angeklagte läuft derzeit ein Gerichtsverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft Beweise vorlegt. Die Anklage wurde am 24. Oktober 2023 erhoben.

Im Fall Trn wurden zwei Personen, Nedeljko Lubura und Bojan Roguljić, wegen Korruptionsdelikten angeklagt.
Die Anklage wurde am 08. Januar 2024 erhoben, und der Fall wurde abgeschlossen, da mit beiden Angeklagten eine Einigung über das Schuldanerkenntnis erzielt wurde und das Gericht von Bosnien und Herzegowina am 11. März 2024 ein Urteil fällte.

Nedeljko Lubura, zum Zeitpunkt der Tatangabe im Innenministerium der Republika Srpska beschäftigt, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, und Bojan Roguljić wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie einer Geldstrafe von 10.000 KM verurteilt.

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