
(Patria) - Der Verwaltungsrat der indirekten Steuerverwaltung (UO UIO) von Bosnien und Herzegowina hat auf seiner heutigen 5. Sitzung die Entscheidung über die Festlegung der spezifischen und der Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten und Rauchtabak für das Jahr 2025 verabschiedet. Gemäß den Bestimmungen dieser Entscheidung bleibt der Betrag der spezifischen Verbrauchsteuer gleich.
Der Betrag der Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten beträgt nach der neuen Entscheidung 179 KM pro 1000 Stück, also 3,58 KM pro Packung mit 20 Zigaretten, und der Betrag der Verbrauchsteuer auf Rauchtabak beträgt 143,20 KM pro Kilogramm. Diese Entscheidung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Verwaltungsrat hat heute weder eine Entscheidung über die Festlegung der vorläufigen Koeffizienten für die Verteilung der Mittel vom Einheitskonto für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2024 noch eine Entscheidung über die Verteilung der Mauterlöse verabschiedet.
In der heutigen Sitzung wurde eine Entscheidung über die Höhe des Verzugszinssatzes für das zweite Halbjahr dieses Jahres und das erste Halbjahr des nächsten Jahres verabschiedet, wobei es im Vergleich zu den vorherigen keine Änderungen gab und dieser Zins in bestimmten Fällen von Zollschulden mit einem Satz von 12 Prozent berechnet wird.
Heute wurden die Strategie und das Arbeitsprogramm der Verwaltung sowie der Haushaltsantrag der UIO für das Jahr 2025 und der Bericht über die Ausführung des Haushalts der UIO in der ersten Hälfte dieses Jahres erörtert.
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