Sivro schrieb an Uku: Zahlen Sie die Hilfe gemäß der Verordnung der Regierung der Föderation BiH für Vorschuleinrichtungen und Grundschulen aus

Patria
AutorPatria
08:54
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Sivro schrieb an Uku: Zahlen Sie die Hilfe gemäß der Verordnung der Regierung der Föderation BiH für Vorschuleinrichtungen und Grundschulen aus

(Patria) - Der Vorsitzende des Kantonalausschusses der Unabhängigen Gewerkschaft der Grundbildung und -erziehung des Kantons Sarajevo, Saudin Sivro, hat an den Premierminister des Kantons Sarajevo, Nihad Uk, ein Schreiben gerichtet, in dem er die Auszahlung der Hilfe durch den Arbeitgeber gemäß der von der Regierung der Föderation BiH erlassenen Verordnung fordert.

„Der Arbeitgeber kann auf der Grundlage der Verordnung eine Hilfeleistung in Höhe von maximal 2.520,00 KM (zweitausendfünfhundertzwanzig konvertible Mark) auszahlen. Des Weiteren ist in der Verordnung geregelt, dass die Auszahlung der Hilfe in einer einmaligen Tranche oder in 6 Tranchen erfolgen kann, wobei der in der Verordnung genannte Betrag nicht überschritten werden darf und die Auszahlung bis zum 30.06.2024 erfolgen muss.

In Anbetracht des Vorgenannten fordern wir Sie auf, alle in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Aktivitäten zu ergreifen, um durch Ihre Arbeit und Ihr Handeln die Mittel für die Auszahlung der Hilfe in Höhe von bis zu 2.520,00 KM für alle Beschäftigten in Vorschuleinrichtungen und Grundschulen auf dem Gebiet des Kantons Sarajevo sicherzustellen.

Wir glauben, dass die Regierung des Kantons Sarajevo gemäß der Verordnung der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowinas handeln wird und dass die Beschäftigten, die Kinder/Schüler auf dem Gebiet des Kantons Sarajevo erziehen und bilden, von Ihnen als Premierminister der Regierung des Kantons Sarajevo in maximaler Höhe berücksichtigt werden“, führte Sivro in dem Schreiben aus.

Außerdem richtete Sivro die Forderung zur Unterzeichnung der Vereinbarung über die Festlegung der Berechnungsgrundlage für die Gehälter im Jahr 2024.

„Den Vorschlag der Vereinbarung über die Festlegung der Berechnungsgrundlage für die Gehälter im Jahr 2024 für die Tätigkeitsbereiche der Vorschulerziehung und der Grundbildung und -erziehung im Kanton Sarajevo haben wir Ihnen am 07.12.2023 übermittelt (Bezug: unser Akt Nr.: 2296/23) in der Erwartung, dass wir im Laufe dieser Woche gemeinsam die Bestimmung des Artikels 49 Absatz (8) des Kollektivvertrags für die Tätigkeitsbereiche der Vorschulerziehung und der Grundbildung und -erziehung im Kanton Sarajevo („Amtsblatt des Kantons Sarajevo“, Nr.: 24/22 und 40/22) einhalten werden.

Die Regierung des Kantons Sarajevo hat auf ihrer vierten außerordentlichen Sitzung am 12.12.2023 den Beschluss Nr.: 02-04-51771/23 gefasst, mit dem sie den Vorschlag des Gesetzes über die Ausführung des Haushalts des Kantons Sarajevo für das Jahr 2024 festgelegt hat, und in Artikel 18 Absatz (3) dieses Gesetzesvorschlags in Bezug auf die Berechnungsgrundlage wird, wir zitieren: „Die Berechnungsgrundlage für die Gehälter der sonstigen Haushaltsnutzer wird gemäß den zwischen der Regierung und den Gewerkschaften unterzeichneten Kollektivverträgen, den zwischen der Regierung und den Gewerkschaften unterzeichneten Vereinbarungen über die Berechnungsgrundlage für die Gehälter und anderen geltenden Vorschriften, die die Gehälter der Haushaltsnutzer des Kantons regeln, festgelegt.“

In Bezug auf das Vorgenannte und unter Beachtung des Gesetzes und des Kollektivvertrags fordern wir Sie auf, unverzüglich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Festlegung der Berechnungsgrundlage für die Gehälter im Jahr 2024 für die Tätigkeitsbereiche der Vorschulerziehung und der Grundbildung und -erziehung im Kanton Sarajevo zu beginnen“, führt Sivro aus.

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