
(Patria) - Im Zusammenhang mit der Einreichung einer Strafanzeige gegen einzelne Mitglieder des Ministerrates von BiH und Mitglieder des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina wegen des Verdachts auf die Straftat „Pflichtwidrige Amtsführung“ (Artikel 224 KZ BiH), die am 16.09.2025 von der Gewerkschaft SIPA, der Gewerkschaft UINO BiH und der Gewerkschaft SPS bei der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina eingereicht wurde, möchten wir Folgendes hervorheben:
- Strafrechtliche Verantwortung ist individuell
Nach dem Strafgesetzbuch von Bosnien und Herzegowina ist jede Person strafrechtlich verantwortlich, die durch pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen bei der Ausübung ihrer amtlichen Funktion einem anderen Schaden zufügt. In der Praxis bedeutet dies, dass nur diejenigen Mitglieder der Staatsorgane verantwortlich sind, die durch ihr Handeln oder Unterlassen die Tat begangen haben, nicht das Organ als Ganzes.
- Kollektivorgane sind nicht strafrechtlich verantwortlich
Der Ministerrat von BiH und das Staatspräsidium von BiH als Kollektivorgane besitzen keine Rechtsfähigkeit, Träger strafrechtlicher Verantwortung zu sein. Die Strafanzeige belastet daher nicht diese Organe als Ganzes, sondern ausschließlich Einzelpersonen, die nach Verdachtslage bei der Ausübung ihrer Amtspflichten pflichtwidrig gehandelt haben.
Die Strafanzeige wurde gegen Srđan Amidžić, Minister für Finanzen und Schatzamt von BiH, Borjana Krišto, Vorsitzende des Ministerrates von BiH, Željko Komšić, Željka Cvijanović und Denis Bećirović, Mitglieder des Staatspräsidiums von BiH, eingereicht, da der Verdacht besteht, dass sie durch ihr pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen einen Vermögensschaden in Höhe von mindestens 25.000.000 KM verursacht und die Rechte von 22.500 Beschäftigten in den Institutionen von BiH schwer verletzt haben.
Mit dieser Mitteilung möchten wir der Öffentlichkeit Folgendes klarstellen:
- Der rechtliche Rahmen des KZ BiH unterscheidet klar zwischen individueller Verantwortung und politischer oder moralischer Verantwortung des Kollektivs.
- Die Strafanzeige richtet sich nicht gegen Institutionen oder ein Kollektivorgan, sondern gegen konkrete Einzelpersonen, gegen die ein Anfangsverdacht auf Begehung einer Straftat besteht.
Über all dies wurden die Vertreter der Gewerkschaften auf staatlicher Ebene informiert. Nachdem die Gewerkschaft der Staatsbediensteten und Angestellten in den Institutionen von BiH, die Gewerkschaft GP BiH und die Gewerkschaft DKPT dennoch auf der Einreichung einer Strafanzeige gegen den gesamten Ministerrat und das Staatspräsidium von BiH bestanden, ohne auf die individuelle Verantwortung hinzuweisen, haben sich die Gewerkschaft SIPA, die Gewerkschaft UINO und die Gewerkschaft SPS entschlossen, diese selbstständig einzureichen, teilten der Vorsitzende der Gewerkschaft SIPA Edin Kahrimanović und die Vorsitzende der Gewerkschaft SPS Mladenka Hrkalo mit.
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