
(Patria) - Die Staatsanwaltschaft von BiH hat die Anordnung zur Nichtdurchführung einer Untersuchung erlassen, basierend auf der Anzeige der Vereinigung der Opfer und Zeugen des Völkermords in Bosnien und Herzegowina, die Anzeige gegen einen Polizisten des Innenministeriums der Republika Srpska erstattet hat, der am 25. November in Banja Luka gewaltsam die Flagge der Republik BiH von einer Gruppe von Bürgern beschlagnahmte, die zur Feier des Tages der Staatlichkeit von BiH angereist waren.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass aus der Anzeige und den beigefügten Unterlagen hervorgeht, dass die angezeigte Tat keine Straftat ist!
Die Anzeige wurde wegen der Straftat der Anstiftung zu nationalem, rassischem und religiösem Hass, Zwietracht und Intoleranz durch eine unbekannte Person, ein Mitglied des Innenministeriums der Republika Srpska, eingereicht.
In der Anzeige wurde angegeben, dass Angehörige des Innenministeriums der Republika Srpska laut Berichten über den Vorfall eine Gruppe von Menschen, die mit Bussen nach Banja Luka reisten, gewaltsam gestoppt hätten. Dabei hätten die Polizisten gewaltsam die Flagge der Republik BiH beschlagnahmt, die von 1992 bis 1998 ein legales Symbol war, obwohl, wie in der Anzeige hervorgehoben wird, der Besitz dieser Flagge völlig legal sei. Darüber hinaus habe einer der Bürger 50 Euro erhalten, mit der Begründung, dass der Besitz der Flagge als Verstoß galt.
Somit ist die Beschlagnahmung der Flagge und des Eigentums keine Straftat, aber die offensichtliche Zurschaustellung von Staatssymbolen von Bosnien und Herzegowina ist es anscheinend!
Und die Flagge der Republik BiH ist, obwohl sie nicht mehr offiziell ist, weder verboten noch ist ihre Zurschaustellung eine Straftat. Wenn es wahr ist, dass die Flagge gewaltsam unter Anwendung von Gewalt und Beschlagnahmung von Geld ohne gesetzliche Grundlage entzogen wurde, eröffnet dies Raum für die Prüfung einer Verletzung grundlegender Menschenrechte – des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Eigentumsrechte.
Was hier zusätzlich besorgniserregend ist, ist die bereits offensichtliche selektive Vorgehensweise und unterschiedliche Standards bei der Rechtsdurchsetzung, abhängig von der Entität oder politischen Zugehörigkeit.
(A.Č.Z.)
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