
(Patria) - Im Fall mit dem Codenamen "Staza" haben sechs Angeklagte nach Prüfung der Beweise der Staatsanwaltschaft in Anwesenheit ihrer Anwälte die Schuld für Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und illegalem Drogenhandel vollständig und einvernehmlich gestanden, woraufhin sie vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina verurteilt wurden.
Gemäß dem einvernehmlichen Geständnis wurden für die Angeklagten folgende Strafen vorgeschlagen:
- Angeklagter Dragan Pejović, genannt Bosanac, geboren 1985 in Trebinje, zu einer Haftstrafe von 5 Jahren, Einziehung des rechtswidrig erlangten Vermögens in Höhe von 35.000 KM sowie Einziehung der für die Begehung der Straftat verwendeten Gegenstände, nämlich eines Personenkraftwagens BMW;
- Angeklagter Anđelko Milošević, genannt Ciri, Kirofa, Medo und Glavonja, geboren 1975 in Trebinje, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten sowie Einziehung des rechtswidrig erlangten Vermögens in Höhe von 1.000 KM;
- Angeklagter Aleksa Mališ, geboren 1998 in Trebinje, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr, Einziehung des rechtswidrig erlangten Vermögens in Höhe von 1.000 KM;
- Angeklagter Dušan Mićanović, geboren 1992 in Trebinje, Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr, Einziehung des rechtswidrig erlangten Vermögens in Höhe von 1.000 KM;
- Angeklagter Nemanja Prnjat, genannt Neno, geboren 1991 in Trebinje, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr, Einziehung des rechtswidrig erlangten Vermögens in Höhe von 500 KM;
- Angeklagter Dražen Salamadija, geboren 1996 in Foča, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr, Einziehung des rechtswidrig erlangten Vermögens in Höhe von 1.400 KM.
Im Rahmen der betreffenden Vereinbarungen wurden beschlagnahmt: Rauschgift Marihuana in einer Menge von 154,7 kg, ein Personenkraftwagen Marke BMW, der zur Begehung der Straftat verwendet wurde, sowie Mobiltelefone, Computer und Kommunikationsmittel.
Alle Angeklagten verpflichteten sich durch das einvernehmliche Geständnis, im Fall mit dem Codenamen "Staza", der gegen 5 weitere Angeklagte geführt wird, auszusagen.
Die vorgeschlagenen Strafen entsprechen der Rolle und Verantwortung der Angeklagten bei der Begehung der Straftat.
Mit dem einvernehmlichen Geständnis verzichten die Angeklagten auf das Recht auf ein Gerichtsverfahren und das Recht auf Berufung gegen das Urteil, das das Gericht von Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage der Vereinbarung gegen sie verhängt.
Die einvernehmlichen Geständnisse wurden dem Gericht von Bosnien und Herzegowina vorgelegt, das die Vereinbarungen akzeptierte und die Strafen gegen die Angeklagten verhängte.
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