Sieben Angeklagte freigesprochen, Almir Sarajlić zu 20 Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen verurteilt

Patria
AutorPatria
15:33
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Sieben Angeklagte freigesprochen, Almir Sarajlić zu 20 Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen verurteilt

(Patria) - Das Gericht von Bosnien und Herzegowina hat im Fall Ibrahim Purić und andere (Križančevo Selo) ein erstinstanzliches Urteil verkündet.

Die Angeklagten Ibrahim Purić, Ibrahim Tarahija, Nijaz Sivro, Rušit Nurković, Sadik Omanović, Šaćir Omanović und Kasim Kavazović wurden freigesprochen, während Almir Sarajlić zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde.

Den Angeklagten wurde die Begehung der Straftat Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene gemäß Artikel 175 Absatz 1 Buchstabe a) des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina (KZBiH) vorgeworfen, und dem Angeklagten Ibrahim Purić zusätzlich die Begehung der Straftat Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung gemäß Artikel 173 Absatz 1 Buchstaben a), b), c) und f) des KZBiH.

In der Anklageschrift heißt es unter anderem, dass während des Krieges in Bosnien und Herzegowina und des bewaffneten Konflikts zwischen der Armee der Republik Bosnien und Herzegowina (ARBiH) und dem Kroatischen Verteidigungsrat (HVO) Ibrahim Purić in seiner Eigenschaft als Kommandeur der 325. Gebirgsbrigade der ARBiH und Kommandant der Taktischen Gruppe (TG) Nord des 3. Korps der ARBiH, Ibrahim Tarahija in seiner Eigenschaft als Kommandeur des III. Bataillons der 325. Gebirgsbrigade der ARBiH, Nijaz Sivro in seiner Eigenschaft als stellvertretender Sicherheitskommandeur der 325. Gebirgsbrigade der ARBiH, Rušit Nurković in seiner Eigenschaft als stellvertretender Kommandeur für Moral, Informations- und Propagandatätigkeit (IPD) und religiöse Angelegenheiten (VP) der 325. Gebirgsbrigade der ARBiH, sowie als Vorsitzender der Austauschkommission der 325. Gebirgsbrigade, sowie Almir Sarajlić, Šaćir Omanović, Sadik Omanović und Kasim Kavazović in ihrer Eigenschaft als Angehörige der 325. Gebirgsbrigade der ARBiH, am 22.12.1993 während eines im Voraus geplanten und vorbereiteten Angriffs auf Soldaten des Kroatischen Verteidigungsrates (HVO) und die Zivilbevölkerung kroatischer Nationalität in Križančevo Selo, Šafradin und Dubravica, Gemeinde Vitez, bei dem mindestens zwölf (12) HVO-Soldaten erschossen wurden, die sich zuvor ergeben hatten, sowie zwei Frauen kroatischer Nationalität, die nicht an Kampfhandlungen teilgenommen hatten, getötet wurden, gegen die Bestimmungen der Genfer Konventionen zum Schutz von Zivilpersonen während des Krieges, der Genfer Konventionen über die Behandlung von Kriegsgefangenen sowie des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen zum Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte verstoßen haben.

Gegen dieses Urteil ist die Berufung beim Berufungssenat des Gerichts von BiH zulässig.

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