SDA und HDZ haben keine Vorschläge für die Kommission zur Überprüfung der Justiz eingereicht

Patria
AutorPatria
18:40
Podijeli:
SDA und HDZ haben keine Vorschläge für die Kommission zur Überprüfung der Justiz eingereicht

(Patria) - Die meisten Fraktionen im Abgeordnetenhaus der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina haben Vorschläge für Mitglieder einer neuen Untersuchungskommission eingereicht, die den Zustand der Justizinstitutionen untersuchen soll, wurde Patria inoffiziell aus dem Parlament von Bosnien und Herzegowina bestätigt.

Ihre Vorschläge haben jedoch weder die SDA noch die HDZ oder die SNSD eingereicht. SDA und HDZ unterstützten den Beschluss von Damir Arnaut zur Einrichtung dieser Kommission, reichten aber bis zum Ende des Tages keine Vorschläge ein, obwohl die Frist am 2. Juli abgelaufen war. Aus der SDA-Fraktion wurde uns mitgeteilt, dass sie einen Vorschlag einreichen werden.

Die SNSD nahm an der Sitzung nicht teil und hat bisher auch keine Vorschläge für andere Kommissionen eingereicht, sodass das Parlament in einer Art Blockade steckt, genauer gesagt können Sitzungen nur mit Vorschlägen im Eilverfahren abgehalten werden.

Die Fachdienste haben bisher fünf Vorschläge für die Mitgliedschaft in dieser Kommission erhalten: Zlatan Begić (DF), Zukan Helez (SDP), Mirjana Marinković Lepić (Naša stranka), Damir Arnaut (SBB) und Dragan Mektić (SDS).

Wir erinnern daran, dass in dem Beschluss, der von Damir Arnaut vorgeschlagen und von den Abgeordneten des Abgeordnetenhauses auf einer dringenden Sitzung unterstützt wurde, heißt es, dass die Ziele dieser Kommission darin bestehen werden, den Zustand der Justizinstitutionen in Bosnien und Herzegowina zu untersuchen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Fähigkeit des VSTV von Bosnien und Herzegowina, an den für den Weg von Bosnien und Herzegowina zur EU-Mitgliedschaft notwendigen Prozessen teilzunehmen.

„Gemäß dem angenommenen Beschluss hat die Untersuchungskommission die Aufgabe, alle zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen gemäß dem Gesetz über die parlamentarische Aufsicht und der Geschäftsordnung durchzuführen. Die Kommission zählt gemäß der Geschäftsordnung mindestens fünf und höchstens neun Mitglieder. Jede Fraktion, die an der Arbeit der Kommission teilnehmen möchte, kann spätestens sieben Tage nach Annahme dieses Beschlusses ein Mitglied der Kommission vorschlagen“, heißt es in dem Beschluss.

Sollten die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinsichtlich der Vertretung der Entitäten nach Ablauf der angegebenen Frist nicht eingehalten werden, kann die Fraktion, die bereits Mitglieder aus der betreffenden Entität vorgeschlagen hat, die fehlende Anzahl von Mitgliedern aus derselben Entität innerhalb einer zusätzlichen Frist von drei Tagen vorschlagen.
 

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