
(Patria) - Die Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH wurde veröffentlicht, die feststellte, dass die von Christian Schmidt erlassenen Verfassungsänderungen von FBiH die Anderen diskriminierten (Urteil Zuhrić und andere).
Gegen die Entscheidung, die Diskriminierung feststellte, stimmten Valerija Galić und Marin Vukoja. 
Zur Erinnerung: Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat im Fall „Albin Zuhrić und andere“ entschieden, dass die am 2. Oktober 2022 vom Hohen Repräsentanten Christian Schmidt erlassenen Verfassungsänderungen und das Wahlgesetz von FBiH die Anderen diskriminieren, da ihnen die Möglichkeit verwehrt wurde, Kandidaten für den (Vize-)Präsidenten der FBiH vorzuschlagen.
Die Richter des Verfassungsgerichts von BiH, Marin Vukoja und Valerija Galić, unterstützten die Entscheidung, mit der Schmidts Verfassungs- und Wahlgesetzänderungen für diskriminierend erklärt wurden, nicht.
Richter Vukoja und Richterin Galić haben ihre abweichende Meinung zur Entscheidung, mit der die Berufung im Fall Albin Zuhrić und andere angenommen wurde, kundgetan, erfuhr die Nachrichtenagentur Istraga.
Mit anderen Worten, Vukoja und Galić folgen konsequent der Politik der HDZ bei ihren Abstimmungen im Verfassungsgericht von BiH. Die Parteien der „Trojka“, die mit ihrer Unterstützung Vukojas Wahl zum Verfassungsgericht von BiH ermöglichten, versicherten uns die ganze Zeit, dass es sich um einen Profi handele, der nicht politisch abhängig sein würde.
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