Schmidt ändert erneut das Wahlgesetz und „korrigiert Fehler“: Die aktuelle Zusammensetzung der ZIK bleibt bis 2027 bestehen

Patria
AutorPatria
15:38
Podijeli:
Schmidt ändert erneut das Wahlgesetz und „korrigiert Fehler“: Die aktuelle Zusammensetzung der ZIK bleibt bis 2027 bestehen

Der Hohe Repräsentant Christian Schmidt hat erneut Bestimmungen des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina geändert. Er hat nämlich einen entscheidenden Fehler korrigiert, auf den Istraga.ba von Anfang an hingewiesen hat. Kurz gesagt, Schmidt hat durch eine nachträgliche Korrektur des Gesetzes verhindert, dass die regierende Koalition SNSD-HDZ-SDP-NiP-Naša stranka sofort nach den Kommunalwahlen die Kontrolle über die Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina übernimmt. Gemäß den „Korrekturen“ bleiben sechs Mitglieder der aktuellen Zusammensetzung der ZIK bis 2027 im Amt, da die Bestimmungen über die „Pensionierung“ für sie nicht gelten.

„Es wurde festgestellt, dass im Text der Entscheidung des Hohen Vertreters zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina (Nr. 17/24) ein technischer Fehler gefunden wurde, und dementsprechend reichen wir die folgende Korrektur ein:

KORREKTUR

DER ENTSCHEIDUNG DES HOHEN VERTRETERS ZUR VERABSCHIEDUNG
DES GESETZES ZUR ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG
DES WAHLGESETZES VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA

(Nr. 17/24)

Es ist notwendig, den Text von Artikel 20.16b zu korrigieren, sodass im ersten Satz hinter den Worten „Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina“ die Worte „unterliegen nicht der Voraussetzung für den Eintritt in das gesetzliche Rentenalter gemäß den Absätzen (1) und (2) von Artikel 2.5a dieses Gesetzes“ und das Satzzeichen Komma (,) hinzugefügt werden.

Infolgedessen lautet der Text von Artikel 20.16b:

„Die amtierenden Mitglieder der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina unterliegen nicht der Voraussetzung für den Eintritt in das gesetzliche Rentenalter gemäß den Absätzen (1) und (2) von Artikel 2.5a dieses Gesetzes und sind nicht verpflichtet, zurückzutreten oder aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen gemäß Artikel 2.5, Absatz (6) entlassen zu werden, wenn diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt ihrer Ernennung nicht bestanden. Dies gilt nicht für die in Artikel 2.5, Absatz (6), Punkte 6) und 7) dieses Gesetzes festgelegten Voraussetzungen“, heißt es in dem vom Hohen Vertreter am 2. April dieses Jahres unterzeichneten Akt.

Mit der ursprünglichen Entscheidung hatte der Hohe Vertreter Bestimmungen erlassen, nach denen das Mandat der ZIK-Mitglieder, die 65 Jahre alt werden, erlischt. Das bedeutet, dass die ZIK-Mitglieder Suad Arnautović und Jovan Kalaba bereits jetzt nicht mehr im Amt sind. Darüber hinaus ist Irena Hadžiabdićs Mandat bereits abgelaufen. An ihrer Stelle hätte die regierende Koalition im nächsten Jahr drei ZIK-Mitglieder ernennen können, was bedeutet hätte, dass die SNSD, HDZ, SDP, NiP und Naša stranka mit der Stimme des amtierenden ZIK-Mitglieds Vlado Rogić (HDZ) die Kontrolle über die Zentrale Wahlkommission übernommen hätten, der das OHR nahezu unbegrenzte Befugnisse im Wahlprozess eingeräumt hat. Wenn die ursprünglichen Bestimmungen in Kraft geblieben wären, wären die Wahlen 2026 von einer ZIK durchgeführt worden, die von der regierenden Koalition kontrolliert worden wäre.

In Erkenntnis der potenziellen Gefahr hat der Hohe Repräsentant Christian Schmidt beschlossen, die ursprünglichen Bestimmungen zu ergänzen. Gemäß der Korrektur gilt die Bestimmung über die Pensionierung nicht für die aktuelle Zusammensetzung der ZIK, was bedeutet, dass Jovan Kalaba und Suad Arnautović bis zum Ablauf ihres Mandats im Jahr 2027 nicht abgesetzt werden können. Von den sieben ZIK-Mitgliedern sollen nach diesen Korrekturen sechs an der Durchführung der allgemeinen Wahlen 2026 teilnehmen. Nur Irena Hadžiabdić ist nicht mehr im Amt, aber auch sie kann nicht entlassen werden, bevor die Kommunalwahlen in diesem Jahr stattgefunden haben.

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