Bündnis für Veränderungen enthält sich: 46 Abgeordnete der NSRS verabschiedeten 12 Schlussfolgerungen zur Überprüfung des Urteils

Patria
AutorPatria
21:03
Podijeli:
Bündnis für Veränderungen enthält sich: 46 Abgeordnete der NSRS verabschiedeten 12 Schlussfolgerungen zur Überprüfung des Urteils

Auf einer Sondersitzung, die den ganzen Tag dauerte, verabschiedeten die Abgeordneten der Nationalversammlung der Republika Srpska heute Abend mit 46 Stimmen dafür und 23 Enthaltungen die Information über den Antrag auf Überprüfung des Urteils des Internationalen Gerichtshofs in der Klage von Bosnien und Herzegowina gegen Serbien, schreibt Patria.

Die Schlussfolgerungen sind:

1. Die Nationalversammlung der Republika Srpska lehnt die Entscheidung der bosniakischen politischen Führung in Bosnien und Herzegowina, eine Überprüfung des Urteils vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag einzuleiten, die gegen den Willen der anderen konstituierenden Völker in Bosnien und Herzegowina getroffen wurde, ab und verurteilt sie scharf. Wir sind der Ansicht, dass diese Entscheidung die direkteste Verletzung der Verfassung von Bosnien und Herzegowina und des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden in Bosnien und Herzegowina darstellt.

2. Die Nationalversammlung der Republika Srpska ist der Ansicht, dass eine solche Art der Entscheidungsfindung, angeblich im Namen von Bosnien und Herzegowina, die von Vertretern des bosniakischen Volkes praktiziert wird, ohne Beachtung der im Dayton-Friedensabkommen vorgesehenen Verfahren und ohne Beteiligung der anderen konstituierenden Völker an der Entscheidungsfindung im Namen von Bosnien und Herzegowina, ein dringendes und klares Eingreifen der internationalen Gemeinschaft, bzw. der Länder, die Garanten des Dayton-Friedensabkommens sind, erfordert.

3. Die Nationalversammlung der Republika Srpska ist der Ansicht, dass aufgrund des genannten Handelns der bosniakischen politischen Führung erneut die Notwendigkeit bestätigt wurde, dass für Entscheidungen von vitalem Interesse für die Republika Srpska und das konstituierende serbische Volk, die auf der Ebene der gemeinsamen Institutionen getroffen werden, die Zustimmung der Organe und Institutionen der Republika Srpska erforderlich ist, damit die Dayton-Position der Republika Srpska sowie die Rechte und die Stellung des serbischen konstituierenden Volkes in Bosnien und Herzegowina angemessen vertreten und geschützt werden.

4. Die Nationalversammlung der Republika Srpska ruft alle Vertreter der Republika Srpska in den Institutionen von Bosnien und Herzegowina auf, alle rechtlichen und politischen Mittel zu nutzen, um die Annahme jeglicher Entscheidungen auf der Ebene der gemeinsamen Institutionen von Bosnien und Herzegowina zu verhindern, bis die vitalen Fragen der Republika Srpska gelöst sind, wie etwa die Rechtsakte in Bezug auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina, die Lösung der Eigentumsfrage und andere Fragen.

5. Die Nationalversammlung der Republika Srpska appelliert an alle politischen Akteure in der Republika Srpska, in allen Fragen von besonderer Bedeutung für die Republika Srpska die notwendige Einheit, Ernsthaftigkeit und Verantwortung gegenüber der Republika Srpska zu zeigen.

6. Die Nationalversammlung der Republika Srpska steht fest auf dem Standpunkt der Verteidigung des Buchstabens des Dayton-Friedensabkommens und der Rechte, die der Republika Srpska nach diesem Abkommen zustehen.

7. Die Nationalversammlung der Republika Srpska weist auf die Notwendigkeit der Verabschiedung von Rechtsakten über das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina und der Einleitung eines parlamentarischen Verfahrens hin, das den Abgang ausländischer Richter aus dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina ermöglichen würde.

8. Die Nationalversammlung der Republika Srpska beauftragt die Regierung der Republika Srpska, in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Republika Srpska auf der Ebene der Organe von Bosnien und Herzegowina und mit dem Ziel der Stärkung des europäischen Weges, eine Antwort der Republika Srpska auf alle aktuellen Fragen vorzubereiten, die an alle relevanten internationalen Institutionen gerichtet wird.

9. Die Nationalversammlung der Republika Srpska lehnt die Praxis der einseitigen Entscheidungsfindung und der Usurpation der gemeinsamen Organe von Bosnien und Herzegowina ab.

10. Die Nationalversammlung der Republika Srpska ist der Ansicht, dass das Mitglied des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, Bakir Izetbegović, die Verfassung von Bosnien und Herzegowina verletzt hat, und fordert die Einleitung eines Strafverfahrens gegen alle, die an der Einleitung der legitimen Überprüfung des Urteils des Internationalen Gerichtshofs beteiligt waren.

11. Die Nationalversammlung der Republika Srpska fordert von den Institutionen auf der Ebene von Bosnien und Herzegowina und der Föderation Bosnien und Herzegowina, alle vorherigen Maßnahmen aus dem Absichtsschreiben zu erfüllen, die eine Voraussetzung für die Umsetzung der Reformagenda auf dem Weg zur Europäischen Union sind.

12. Die Nationalversammlung der Republika Srpska ist der Ansicht, dass die weitere Existenz des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zur Europäischen Union ungerechtfertigt ist, und fordert daher als Vertragspartei des Anhangs 10 des Dayton-Friedensabkommens die Abschaffung dieser Institution.

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