Flughafen Sarajevo über die Durchsuchung durch POSKOK: Satzungsänderungen und -ergänzungen im Einklang mit den Vorschriften

Patria
AutorPatria
20:17
Podijeli:
Flughafen Sarajevo über die Durchsuchung durch POSKOK: Satzungsänderungen und -ergänzungen im Einklang mit den Vorschriften

(Patria) - Die Föderale Polizeibehörde (FUP) hat heute auf Anordnung der Sonderabteilung für organisierte Kriminalität, Wirtschaftsverbrechen und Korruption der Staatsanwaltschaft der Föderation (POSKOK) die Räumlichkeiten des öffentlichen Unternehmens Internationaler Flughafen Sarajevo durchsucht.

Zu diesem Anlass gab der Flughafen eine Erklärung ab, in der er mitteilte, dass während der Durchsuchung bestimmte Originaldokumente vorläufig beschlagnahmt wurden, die nach Angaben des Flughafens bereits zuvor in Kopie vorgelegt worden waren.

Der Flughafen erläuterte, dass sich die Durchsuchung auf den Prozess der Satzungsänderungen des Unternehmens beziehe und dass den Ermittlungsbehörden alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden seien.

„Unter anderem werden im Rahmen der Durchsuchung auch Unterlagen sichergestellt, die das öffentliche Unternehmen Internationaler Flughafen Sarajevo d.o.o. zuvor, am 10.02.2025, auf anonyme Anzeige hin dem Innenministerium des Kantons Sarajevo, der Polizeidirektion – Abteilung für Kriminalpolizei, vorgelegt hat.

Ebenso werden Unterlagen aus den Jahren 2022 und 2024 sichergestellt, die sich auf die Arbeit der damaligen Geschäftsführung und frühere Satzungsänderungen beziehen, um alle Umstände im Zusammenhang mit den bisherigen Verfahren des Flughafens zu klären.

Wir möchten betonen, dass die letzten Satzungsänderungen und -ergänzungen vollständig im Einklang mit dem vorgeschriebenen Verfahren angenommen wurden. Die Geschäftsführung des Unternehmens hat den Entwurf der Satzungsänderungen und -ergänzungen ausgearbeitet, ihn dem Aufsichtsrat vorgelegt, der ihn dann zur endgültigen Annahme an die Gesellschafterversammlung des Unternehmens weitergeleitet hat.

Die Gesellschafterversammlung hat mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina die Satzungsänderungen und -ergänzungen in der Sitzung vom 10.09.2025 angenommen.

Der Aufsichtsrat des öffentlichen Unternehmens Internationaler Flughafen Sarajevo d.o.o. wird von der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation ernannt, während die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina auch die Mitglieder der Gesellschafterversammlung des Unternehmens ernennt. Diese Institutionen waren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den gesamten Prozess der Satzungsänderungen und -ergänzungen eingebunden.

Wir halten es für wichtig hervorzuheben, dass dies kein Präzedenzfall ist. Satzungsänderungen und -ergänzungen wurden auch in früheren Perioden vorgenommen und damals gemäß allen relevanten Verfahren und mit Zustimmung der zuständigen Institutionen durchgeführt.

In Bezug auf die Ernennung von kommissarischen Vorstandsmitgliedern weisen wir darauf hin, dass Artikel 247 Absatz (7) vorsieht, dass das Verfahren zur Ernennung und Abberufung des Aufsichtsrats und andere Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung in Unternehmen mit staatlicher Kapitalbeteiligung durch die Verordnung über die Ausübung von Befugnissen der föderalen Organe in Wirtschaftsunternehmen mit staatlicher Kapitalbeteiligung geregelt wird.

Artikel 15 Absatz (1) der Verordnung über die Ausübung von Befugnissen in Wirtschaftsunternehmen mit staatlicher Kapitalbeteiligung im Zuständigkeitsbereich der Föderation sieht vor, dass die Regierung der Föderation ausnahmsweise und ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens einen Beschluss über die Erteilung der vorherigen Zustimmung an das zuständige Organ des Unternehmens mit Mehrheitsbeteiligung des Staates zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds und einen Beschluss über die Erteilung der vorherigen Zustimmung an das zuständige Organ dieses Wirtschaftsunternehmens zur Ernennung eines kommissarischen Vorstandsmitglieds bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens, jedoch für einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens des Beschlusses des zuständigen Organs des Unternehmens, fassen kann.

Gemäß dem vorgenannten Artikel der Verordnung hat die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina am 19.11.2024 einen Beschluss über die Erteilung der vorherigen Zustimmung zur Abberufung der damaligen Vorstandsmitglieder und zur Ernennung neuer kommissarischer Vorstandsmitglieder – Direktoren und Geschäftsführer des öffentlichen Unternehmens Internationaler Flughafen Sarajevo d.o.o. Sarajevo gefasst.

Artikel 15 Absatz (2) der Verordnung sieht vor, dass das zuständige Organ des Wirtschaftsunternehmens mit Mehrheitsbeteiligung des Staates innerhalb von 15 Tagen einen Beschluss über die Abberufung und einen Beschluss über die Ernennung von kommissarischen Vorstandsmitgliedern fassen muss.

Gemäß den vorgenannten gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat einen Beschluss über die Ernennung neuer kommissarischer Vorstandsmitglieder – Direktoren und Geschäftsführer des öffentlichen Unternehmens Internationaler Flughafen Sarajevo d.o.o. Sarajevo gefasst.

Das öffentliche Unternehmen Internationaler Flughafen 'Sarajevo' d.o.o. steht den zuständigen Institutionen für jegliche erforderliche Zusammenarbeit und gesetzeskonforme Vorgehensweise zur Verfügung", heißt es in der Mitteilung.

Komentari (0)

Prijavite se za komentiranje

Prijava

Jos nema komentara. Budite prvi!

Minuta

Sve →

Iz drugih kategorija