Sarajevoer Polizei beschlagnahmt drei Autos – keiner der Fahrer hat einen Führerschein, Schulden bei Geldstrafen über 46.000 KM

Patria
AutorPatria
13:30
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Sarajevoer Polizei beschlagnahmt drei Autos – keiner der Fahrer hat einen Führerschein, Schulden bei Geldstrafen über 46.000 KM

(Patria) – Die Sarajevoer Polizei setzt die vorübergehende Beschlagnahmung von Kraftfahrzeugen bei den durchgeführten Kontrollen fort.

So kontrollierte die Polizei am Montag in der Straße Vrbanja, Gemeinde Centar Sarajevo, das Personenkraftfahrzeug „BMW“, Eigentum von A.A., das von S.Dž., geboren 1985 in Sarajevo, wo er auch wohnhaft ist, geführt wurde. Bei den durchgeführten Überprüfungen wurde festgestellt, dass der Genannte das Fahrzeug ohne bestandene Fahrprüfung führte und im Register der Geldstrafen und Ordnungswidrigkeiten eine Schuld in Höhe von 6.450,00 KM aufgrund unbezahlter Strafen aufweist, sowie dass er ein mehrfacher Wiederholungstäter bei der Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist. Dem Täter wurde das betreffende Fahrzeug vorübergehend entzogen, und dem Gemeindegericht in Sarajevo wird ein Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 184 des ZOOBS auf den Straßen in Bosnien und Herzegowina vorgelegt.

Am 04.02.2024 um 17:30 Uhr in der Straße Jošanička, Gemeinde Vogošća, kontrollierten Polizeibeamte der Polizeidienststelle Vogošća das Personenkraftfahrzeug „Honda Civic“, Eigentum von E.H., das von V.S., geboren 1992 in Sarajevo, wo er auch wohnhaft ist, geführt wurde. Bei den durchgeführten Überprüfungen wurde festgestellt, dass der 32-Jährige ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug mit nicht dazugehörigen Kennzeichen, ohne bestandene Fahrprüfung führte und im Register der Geldstrafen und Ordnungswidrigkeiten eine Schuld in Höhe von 14.820,00 KM aufgrund unbezahlter Strafen aufweist, sowie dass er ein mehrfacher Wiederholungstäter bei der Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist. Dem Täter wurde das betreffende Fahrzeug vorübergehend entzogen. Dem Gemeindegericht in Sarajevo wird ein Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten gemäß Artikel 184, 207 und 209 des ZOOBS auf den Straßen in Bosnien und Herzegowina vorgelegt.

Am 05.02.2024 um 01:30 Uhr in der Straße Safeta Hadžića, Gemeinde Novi Grad Sarajevo, kontrollierten Polizeibeamte der Verkehrseinheit das Personenkraftfahrzeug „Renault Megane“ mit nicht dazugehörigen Kennzeichen, Eigentum von Dž.T., das von dem 26-jährigen K.M. aus Sarajevo geführt wurde. Bei den durchgeführten Überprüfungen wurde festgestellt, dass der Genannte das Fahrzeug ohne bestandene Fahrprüfung führte und im Register der Geldstrafen und Ordnungswidrigkeiten eine Schuld in Höhe von 24.991,80 KM aufgrund unbezahlter Strafen aufweist, sowie dass er ein mehrfacher Wiederholungstäter bei der Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist. Dem Täter wurde das betreffende Fahrzeug vorübergehend entzogen, und dem Gemeindegericht in Sarajevo wird ein Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten gemäß Artikel 152, 184, 43, 297 und 209 des ZOOBS auf den Straßen in Bosnien und Herzegowina vorgelegt.

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