Sarajevoer Polizei beschlagnahmt zwei Autos – Fahrer ohne Führerschein, Schulden von 86.000 KM

Patria
AutorPatria
12:53
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Sarajevoer Polizei beschlagnahmt zwei Autos – Fahrer ohne Führerschein, Schulden von 86.000 KM

(Patria) - Die Sarajevoer Polizei hat am Vortag vorübergehend zwei Autos beschlagnahmt.

"Am 19.03.2024 um 23:25 Uhr in der Muhameda ef. Pandže Straße, Gemeinde Novo Sarajevo, kontrollierten Polizeibeamte der Polizeidienststelle Novo Sarajevo das Personenkraftfahrzeug „Opel Corsa“, Eigentum von A.B., gelenkt von E.P., geboren 1997 in Sarajevo, wo er auch wohnhaft ist. Durchgeführte Überprüfungen ergaben, dass der Genannte das Fahrzeug nach Ablauf der Zulassung, ohne bestandene Fahrprüfung führte und im Register der Geldstrafen und Ordnungswidrigkeiten Schulden in Höhe von 5.660,00 KM aus unbezahlten Strafen aufweist, sowie dass er ein mehrfacher Wiederholungstäter bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist. Dem Täter wurde das betreffende Fahrzeug vorübergehend entzogen, und beim Gemeindegericht in Sarajevo wird ein Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in Bosnien und Herzegowina gestellt", heißt es im Bericht der Polizeiverwaltung des Innenministeriums des Kantons Sarajevo.

"Am 20.03.2024 um 11:00 Uhr in der Bojnička Straße, Gemeinde Ilidža, kontrollierten Polizeibeamte der Polizeidienststelle Ilidža das Personenkraftfahrzeug „VW Golf“, gelenkt von S.S., geboren 1991 in Sarajevo, wo er auch wohnhaft ist. Durchgeführte Überprüfungen ergaben, dass der Genannte im Register der Geldstrafen und Ordnungswidrigkeiten Schulden in Höhe von 80.930,80 KM aus unbezahlten Strafen aufweist, sowie dass er ein mehrfacher Wiederholungstäter bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist.

Dem Täter wurde das betreffende Fahrzeug vorübergehend entzogen, und beim Gemeindegericht in Sarajevo wird ein Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit nach Artikel 172 des Gesetzes über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in Bosnien und Herzegowina gestellt", wurde mitgeteilt.

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