Sanski Most: Direktorin, Pädagogin und Lehrerin angeklagt wegen Misshandlung eines Schülers, der Mobbing gemeldet hatte

Patria
AutorPatria
17:42
Podijeli:
Sanski Most: Direktorin, Pädagogin und Lehrerin angeklagt wegen Misshandlung eines Schülers, der Mobbing gemeldet hatte

(Patria) - Das Gemeindegericht in Sanski Most hat die Anklage gegen Azra Delalić (46), Direktorin der Öffentlichen Einrichtung Grundschule "5. oktobar" in Sanski Most, sowie die Pädagogin Dževida Hasić (47) und die Lehrerin Asmira Delić (44) bestätigt. Ihnen wird vorgeworfen, die Straftaten der pflichtwidrigen Dienstausübung sowie der Verhinderung und Nichtdurchführung von Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger begangen zu haben.

Nach Informationen der Staatsanwaltschaft des Kantons Una-Sana wird Delalić vorgeworfen, während des Schuljahres 2022 und der ersten Hälfte des Jahres 2023 Meldungen über Mobbing gegen einen minderjährigen Schüler der Schule ignoriert zu haben.

In der Anklageschrift heißt es, sie habe die erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung der Gewalt nicht ergriffen, was zu häufigen Vorfällen, einer Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit des Schülers und einer schwerwiegenden Verletzung seiner Rechte geführt habe.

Darüber hinaus werden die Angeklagten Delalić, Hasić und Delić als Mittäterinnen einer unangemessenen Behandlung des Schülers beschuldigt.

Laut Anklageschrift haben sie den Schüler während des Unterrichts mindestens sechsmal in die Räume der Schulbibliothek gebracht, wo sie ihn zu den Gewaltvorfällen befragten.

Angeblich haben sie die Bibliotheksräume zweimal abgeschlossen, und die Befragungen dauerten zwischen einer und anderthalb Stunden. Dabei schrien sie den Schüler an, beschuldigten ihn, die Ursache der Probleme mit seinen Mitschülern zu sein, und drohten ihm mit Disziplinarmaßnahmen wie Verweisen und Schulausschluss.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten dem Schüler zudem gesagt haben, dass er und sein Vater den Ruf der Schule und der Stadt ruinieren würden, was bei ihm starke seelische Leiden verursacht habe.

Die Staatsanwaltschaft plant, die Begründetheit der Anklage durch Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und die Vorlage von Beweismitteln zu belegen.

Es wird erwartet, dass in Kürze ein Verhandlungstermin anberaumt wird, bei dem die Angeklagten die Gelegenheit haben werden, sich zur Schuld zu äußern.

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