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Die erstinstanzliche Disziplinarkommission des Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrats von Bosnien und Herzegowina (VSTV BiH) hat auf Antrag des Büros des Disziplinaranwalts (UDT) des VSTV BiH beschlossen, dass der Hauptstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina, Goran Salihović, bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens, beginnend ab dem 29.9.2016, vorläufig von seinem Amt als Hauptstaatsanwalt und Staatsanwalt bei derselben Staatsanwaltschaft suspendiert wird.
Eine Berufung verzögert die Ausführung der Entscheidung über die vorläufige Suspendierung nicht.
Mit dieser Entscheidung nimmt die erstinstanzliche Disziplinarkommission des VSTV BiH in keiner Weise Einfluss auf den Ausgang des Disziplinarverfahrens oder auf die Rechte der Verteidigung des Angeklagten.
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