
(Patria) - Der Hohe Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat (VSTV) von BiH hat während seiner Sitzung, die gestern und heute in Sarajevo stattfand, eine Entscheidung über die Ernennung von Trägern juristischer Funktionen in Bosnien und Herzegowina getroffen.
Auf Ebene von Bosnien und Herzegowina wurden ernannt:
‣ Karadža Adina, zur Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina;
‣ Sarajlija Sabina, zur Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina;
‣ Radovanović Sokić Željka, zur Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina.
Auf Ebene von der Föderation Bosnien und Herzegowina wurden ernannt:
‣ Rimac Danko, zum Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Kantons 10 - Livno;
‣ Fuško Šemsudin, zum Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft des mittelbosnischen Kantons;
‣ Hrstić Mladen, zum Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft des west Herzegowinischen Kantons;
‣ Kreštalica Sead, zum stellvertretenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo.
Auf Ebene der Republika Srpska wurde ernannt:
‣ Vukadin Anica, zur stellvertretenden Oberstaatsanwältin der Bezirksstaatsanwaltschaft in Ost-Sarajevo.
Bei der Entscheidungsfindung über die Ernennung berücksichtigte der VSTV von BiH Kriterien wie: fachliche Kenntnisse, Berufserfahrung und Arbeitsergebnisse; fachliche Fähigkeiten, basierend auf bisherigen Karriereresultaten; Fähigkeit, die Aufgaben im Rahmen der Funktion, für die sie sich bewerben, unparteiisch, gewissenhaft, fleißig, entschlossen und verantwortungsbewusst auszuüben; Beziehungen zu Arbeitskollegen, Verhalten außerhalb der Arbeit, berufliche Unparteilichkeit und Ansehen sowie Erfahrung in Führungspositionen.
Bei der Ernennung wendet der VSTV von BiH die entsprechenden Verfassungsbestimmungen an, die gleiche Rechte und die Vertretung der konstitutiven Völker und anderer regeln, und achtet auf eine gleichmäßige Geschlechtervertretung.
Des Weiteren hat der VSTV von BiH die Entscheidung über den Amtsantritt von Trägern juristischer Funktionen getroffen, die in der vorherigen Periode ernannt wurden, beginnend am 08.04.2026:
‣ Softić Merisa, Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft des Kantons Tuzla;
‣ Majkić Marko, Richter des Grundgerichts in Prijedor;
‣ Cvijetinović Jovana, Richterin des Bezirks-Wirtschaftsgerichts in Bijeljina;
‣ Alibašić Mirsada, Richterin des Kreisgerichts in Zenica;
‣ Mandić Tomislav, Richter des Kreisgerichts in Široki Brijeg;
‣ Šarenac Siniša, Richter des Kreisgerichts in Kiseljak;
‣ Trifković Sanja, Richterin des Grundgerichts in Trebinje;
‣ Halilović Alija, Richter des Kreisgerichts in Goražde;
‣ Bašić Edin, Richter des Grundgerichts in Zvornik.
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