
(Patria) - Nachdem die Regierung der ZDK am 3. August die Information bezüglich der Entscheidung des Gemeindegerichts in Zenica sowie den Beschluss angenommen hatte, der dem Kommissar des Innenministeriums der ZDK, Rusmir Šišić, ermöglicht, seine Aufgaben als Polizeikommissar bis zur nächsten Gerichtsentscheidung auszuüben, hat das Gemeindegericht in Zenica am 1. September eine Entscheidung erlassen, mit der die einstweilige Sicherungsmaßnahme aufgehoben wurde.
Damit wurden die rechtlichen Hindernisse für die Umsetzung der Entscheidung der Regierung des Kantons Zenica-Doboj vom 12. Juli über die Entlassung von Šišić aus dem Amt des Polizeikommissars und die Aberkennung des Dienstgrades Generalinspektor beseitigt.
Das Amt des Polizeikommissars hat ab heute der zuvor ernannte amtierende Polizeikommissar Vahidin Topalović übernommen, teilte die Regierung der ZDK mit.
Wir erinnern daran: Die Regierung der ZDK hatte auf ihrer Sitzung am 12. Juli dieses Jahres Rusmir Šišić aus dem Amt des Polizeikommissars entlassen, aber das Gemeindegericht in Zenica hatte am 19. Juli eine einstweilige Sicherungsmaßnahme angeordnet, mit der angeordnet wurde, Šišić zur Ausübung seiner Arbeitsaufgaben und Pflichten als Polizeikommissar zurückzuversetzen und ihm den Dienstgrad des Generalinspektors zurückzugeben.
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