Reaktion Suljagić auf die Einstellung der Ermittlungen: Die Anzeige hätte auch ohne öffentliche Demütigung und Vorladung abgewiesen werden können

Patria
AutorPatria
17:59
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Reaktion Suljagić auf die Einstellung der Ermittlungen: Die Anzeige hätte auch ohne öffentliche Demütigung und Vorladung abgewiesen werden können

(Patria) - Die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina, bzw. die zuständige Staatsanwältin Biljana Golijanin, hat die Einstellung der Ermittlungen gegen Bakir Izetbegović, Reuf Bajrović und Emir Suljagić angeordnet, die zuvor wegen Anstiftung zu nationaler, rassischer und religiöser Hass angezeigt worden waren.

Sie wurden am 1. August 2022 von Slaven Raguž angezeigt. Bajrović, Izetbegović und Suljagić waren zur Staatlichen Ermittlungs- und Schutzbehörde (SIPA) geladen worden, um Aussagen zu den Umständen der Anzeige zu machen.

Auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina reagierte Suljagić. Er ist der amtierende Direktor des Gedenkstättenkomplexes Srebrenica.

"Was dies betrifft, stellt sich nun die Frage, wer und wie entschädigt wird für die Tatsache, dass ich wegen der völlig frivolen Entscheidung der Staatsanwaltschaft, eine Untersuchung einzuleiten, öffentlich beschimpft und verleumdet wurde? Die Anzeige hätte ebenso gut ohne öffentliche Demütigung und Vorladung abgewiesen werden können", sagte Suljagić.

Am Ende der Mitteilung über die Einstellung der Ermittlungen führt Staatsanwältin Golijanin an, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnehmen kann, wenn sie neue Fakten und Umstände erhält, die auf begründeten Verdacht auf die Begehung einer Straftat hinweisen.

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