
(Patria) - Das Dayton-Friedensabkommen (DMS) und die Verfassung von BiH bestätigen unzweifelhaft die Primärheit sowohl der Verfassung als auch des Verfassungsgerichts von BiH. Das Dayton-Friedensabkommen besagt klar in Anhang 4, Artikel 3: "Die Entitäten und jede ihrer Einheiten werden sich in vollem Umfang an diese Verfassung halten, die widersprüchliche Bestimmungen der Gesetzgebung von Bosnien und Herzegowina sowie der Verfassungen und Gesetze der Entitäten und Entscheidungen der Institutionen von Bosnien und Herzegowina ersetzt.
Dies heißt es in einer gemeinsamen Reaktion auf die Schlussfolgerungen der 16. außerordentlichen Sitzung der Nationalversammlung der Entität Rs, die von den Botschaften der Quint (USA, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien) veröffentlicht wurden.
"Alle Gesetze und Schlussfolgerungen, die von nachgeordneten Organen – einschließlich der parlamentarischen Gremien beider Entitäten – verabschiedet werden, müssen im Einklang mit der Verfassung und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts von BiH stehen", hieß es in der Reaktion.
Mit den heute Morgen verabschiedeten Schlussfolgerungen der Versammlung der kleineren BH-Entität werden Entscheidungen in Bosnien und Herzegowina und ihr europäischer Weg blockiert.
"Keine Entität hat die Befugnis, die Primärheit der Institutionen oder Gesetze von BiH anzufechten. Die von der NSRs gestern Abend verabschiedeten Schlussfolgerungen stellen eine ernsthafte Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung des Landes dar und sind daher antideutonisch und untergraben direkt die Autorität der Rechtsstaatlichkeitsinstitutionen auf staatlicher Ebene und den Weg von BiH zu euro-atlantischen Integrationen.
Zu einem Zeitpunkt, an dem die formelle Eröffnung der Beitrittsverhandlungen zur EU noch nie so nah war, hätte eine Rückkehr zu politischen Blockaden negative Folgen für alle Bürger von BiH, von denen die Mehrheit dem EU-Beitritt zustimmt.
Wir, die Botschaften der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, Deutschlands, Frankreichs und Italiens, zusammen mit der Delegation der Europäischen Union in BiH und dem Sonderbeauftragten der EU, bekräftigen unsere Unterstützung für die Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Integrität und den multiethnischen Charakter von BiH sowie für den Hohen Repräsentanten, der gemäß seinen Befugnissen gemäß dem Dayton-Friedensabkommen / Anhang X der endgültige Interpret der zivilen Aspekte des Dayton-Friedensabkommens ist", heißt es in der Reaktion der Quint sowie der Europäischen Union
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