Gesetz zur Hilfe für betroffene Gebiete erörtert

Patria
AutorPatria
02:00
Podijeli:
Gesetz zur Hilfe für betroffene Gebiete erörtert

Auf der heutigen Sitzung der FBiH-Regierung wurden die Arbeitsentwürfe des Gesetzes über die Gründung des Föderalen Fonds zur Hilfe für von Naturkatastrophen betroffene Gebiete auf dem Territorium der FBiH sowie des Gesetzes über die Finanzierung von Hilfsmaßnahmen zur Beseitigung von Naturkatastrophenfolgen und zur Wiederherstellung von von Naturkatastrophen betroffenen Gebieten erörtert.

Die Vorentwürfe beider Gesetze werden auf der Grundlage der heute vorgebrachten Anmerkungen und Vorschläge sowie möglicher Vorschläge, die die föderalen Ministerien bis Freitag einreichen müssen, vom Föderalen Justizministerium vorbereitet, damit die FBiH-Regierung sie prüfen und dem Parlament zur Verabschiedung vorlegen kann.

Ziel beider Gesetze ist es, eine umfassendere, effizientere und vollständig transparente Sammlung und Zuweisung von Hilfsgeldern für die von Überschwemmungen und Erdrutschen betroffenen Gebiete in den Kantonen Zenica-Doboj, Tuzla, Una-Sana, Posavina, Bosnien-Mitte und Sarajevo zu gewährleisten. Auf diese Weise setzt die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina die Konkretisierung ihrer Verpflichtung fort, die Bevölkerung und die Wirtschaft der betroffenen Gebiete so schnell und effizient wie möglich zu unterstützen, nachdem sie mit Beschluss vom 15.05.2014 den Zustand der Naturkatastrophe ausgerufen hat.

Was den Fonds betrifft, so ist seine Aufgabe die Sammlung und Verwaltung von Finanzmitteln für die Hilfe für die betroffenen Gebiete, indem diese gebündelt und koordiniert dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Die Gründungsrechte und -pflichten im Namen der FBiH im Fonds mit Sitz in Sarajevo werden von der FBiH-Regierung ausgeübt.

Wie im Arbeitsentwurf des Gesetzes über die Hilfe für von Naturkatastrophen betroffene Gebiete in der FBiH vorgeschlagen, werden die Mittel zur Beseitigung der schwerwiegenden Folgen und zur Wiederherstellung aus mehreren Quellen bereitgestellt: der FBiH, den Kantonen und den lokalen Selbstverwaltungseinheiten.

 

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