UNTERSCHIEDLICHE STANDPUNKTE AUCH IM MINISTERRAT VON BiH Unabhängiger Ausschuss behauptet, die Abberufung von Galić vorgeschlagen zu haben, nannte jedoch keine rechtliche Grundlage

Patria
AutorPatria
21:43
Podijeli:
UNTERSCHIEDLICHE STANDPUNKTE AUCH IM MINISTERRAT VON BiH Unabhängiger Ausschuss behauptet, die Abberufung von Galić vorgeschlagen zu haben, nannte jedoch keine rechtliche Grundlage

(Patria) - Der Vorsitzende des Unabhängigen Ausschusses, Enes Obralija, erklärte, dass der Unabhängige Ausschuss dem Ministerrat von BiH am 1. August einstimmig die Abberufung von Zoran Galić, dem stellvertretenden Direktor der SIPA, vorgeschlagen habe und dass sich der Unabhängige Ausschuss nicht weiter mit dem Fall Galić befassen werde.

Obwohl Obralija sagte, dass dieser Beschluss einstimmig gefasst worden sei, ist in dem Dokument, das dem Sicherheitsminister von BiH, Nenad Nešić, übermittelt wurde, eine solche Position nicht präzisiert; vielmehr wird dem Ministerrat von BiH vorgeschlagen, „die Möglichkeit einer Abberufung von Zoran Galić zu prüfen".

Der Unabhängige Ausschuss nannte keinen einzigen Grund, der die Initiative zur Abberufung von Galić rechtfertigen würde. Jede getroffene Entscheidung muss jedoch eine rechtliche Grundlage bzw. einen gesetzlichen Grund haben, warum jemand abberufen wird.

Das SIPA-Gesetz legt fest, dass der Direktor und sein Stellvertreter vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen werden können:

a) auf eigenen Antrag;
b) wenn ihm durch rechtskräftige Entscheidung eine Disziplinarmaßnahme wegen einer schweren Verletzung der Arbeitspflicht auferlegt wurde;
c) wenn er wegen einer Straftat verurteilt wurde, außer bei einer Straftat im Bereich der Verkehrssicherheit;
d) wenn festgestellt wird, dass er aktives Mitglied einer politischen Partei ist;
e) wenn auf der Grundlage der Stellungnahme einer zuständigen Gesundheitseinrichtung festgestellt wird, dass er dauerhaft an der Ausübung seines Amtes gehindert ist.



Von diesen Bedingungen könnte Galić aufgrund seines persönlichen Antrags, den er über seinen Anwalt zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Ruhestand eingereicht hat, von seinem Amt entbunden werden. Doch die Minister aus den Reihen des bosniakischen Volkes wollen dem nicht zustimmen. Am lautstärksten ist Zukan Helez, dessen Stimme für die Entscheidung in diesem Fall, der ausschließlich eine Abberufung fordert, entscheidend ist.

So lautete der Beschluss des Unabhängigen Ausschusses:

„Der Unabhängige Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dass er gemäß dem Gesetz über die unabhängigen und Aufsichtsorgane der Polizeistruktur von BiH und der Geschäftsordnung des UA sachlich zuständig ist, wenn er es für gerechtfertigt hält, die Abberufung und Suspendierung eines Leiters oder stellvertretenden Leiters eines Polizeiorgans vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang schlagen wir vor, dass der Ministerrat von BiH die Möglichkeit einer Abberufung von Herrn Galić von der Position des stellvertretenden Direktors der Staatlichen Agentur für Ermittlungen und Schutz prüft, wobei gleichzeitig zu berücksichtigen ist, dass Herr Galić einen eigenen Antrag auf Entlassung von der Position des stellvertretenden Direktors der SIPA gestellt hat", heißt es in der Stellungnahme des Unabhängigen Ausschusses.

Der Unabhängige Ausschuss konnte sich nicht zum persönlichen Antrag von Galić äußern, da er dafür nicht zuständig ist, weshalb es umso seltsamer ist, dass sie dies überhaupt in ihrer Stellungnahme erwähnt haben.

Damit die Abberufung von Galić rechtmäßig ist, müssen Beweise und die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften vorliegen, andernfalls würde in einem von Galić angestrengten Gerichtsverfahren jedes rechtswidrige Vorgehen des Ministerrates zu seinen Gunsten ausgehen.

Würde Galić auf seinen Antrag hin entlassen, würden ihm dadurch Vergünstigungen gewährt, während er sich auf der Flucht vor der Justiz von BiH befindet. Andererseits kann eine rechtswidrige Abberufung weitaus schwerwiegendere Folgen haben und Galić möglicherweise die Rückkehr auf seinen Posten bis zum Ende seiner Amtszeit ermöglichen.

Unklar ist auch, wann Galić die Voraussetzungen für den Ruhestand erfüllt hat und warum der Unabhängige Ausschuss dies bei der Ernennung des stellvertretenden Direktors der SIPA nicht berücksichtigt hat.

Die Antwort liegt auf der Hand, denn Galić ist ein Vertrauensmann der HDZ, die ihm den Wechsel von einer Funktion zur nächsten ermöglicht hat. Ebenso gibt es im Unabhängigen Ausschuss drei Mitglieder, die der HDZ nahestehen, und es ist offensichtlich, dass weder die Bereitschaft noch ein Konsens bestand, dem Ministerrat von BiH ausschließlich die Abberufung und die Gründe dafür vorzuschlagen. Folglich möchten auch die Kader der HDZ im Ministerrat von BiH Galić einen möglichst reibungslosen Abgang von seiner Funktion ermöglichen und versuchen, eine Abberufung zu vermeiden.

Galić wird ab nächster Woche in der Interpol-Datenbank sein, da das Gericht von BiH die Ausstellung einer roten Ausschreibung genehmigt hat. Galić befindet sich seit dem 8. Juli auf der Flucht, hat illegal die Grenze überquert und hält sich in Kroatien auf. Er wird der Korruption, genauer gesagt der Straftat der Annahme von Geschenken und des Missbrauchs der Dienststellung und Befugnisse während seiner Zeit als Direktor der Grenzpolizei von BiH, verdächtigt.





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