
(Patria) - Das Föderale Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik hat mitgeteilt, dass der Unabhängigkeitstag gemäß dem Gesetz über die Ausrufung des 1. März zum Unabhängigkeitstag von BiH am 1. März gefeiert wird und dass der Tag des Feiertags für staatliche Organe, Unternehmen und andere juristische Personen ein arbeitsfreier Tag ist.
Staatliche Feiertage werden gemäß diesem Gesetz nicht übertragen und werden an dem Tag gefeiert, auf den sie fallen.
„Dieses Jahr fällt der Unabhängigkeitstag auf einen Samstag, und dementsprechend fordern wir alle juristischen Personen auf, das Recht der Bürger auf einen arbeitsfreien Tag anlässlich dieses Feiertags zu respektieren.
Sollten Arbeitnehmer aus Gründen der Arbeitsplatzbeschaffenheit und der Arbeitszeitregelung an diesem Tag arbeiten, verfällt ihr Anspruch auf Lohnerhöhung gemäß Artikel 76 des Arbeitsgesetzes“, teilte das Ministerium mit.
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