
(Patria) - Rechtsanwalt Alen Nakić hat als Bevollmächtigter des Clubs für praktisches Schießen und taktisches Training „Point“ Sarajevo eine Pressemitteilung veröffentlicht, die sich auf die Durchsuchung der Räumlichkeiten der Gemeinde Stari Grad und den Fund von Schusswaffen in den Räumlichkeiten der Gemeinde Stari Grad Sarajevo bezieht.
Dieser Club informiert die Öffentlichkeit, dass die Informationen, dass die betreffenden Waffen, die rechtlich als Sportwaffen gelten, in den Räumlichkeiten der Gemeinde Stari Grad gefunden wurden, absolut falsch sind.
„Tatsächlich wurden die betreffenden Waffen, die Sportgeräte im Besitz des Clubs für praktisches Schießen und taktisches Training „Point“ Sarajevo, Maršala Tita Straße Nr. 50, 71000 Sarajevo, absolut nicht in den Räumlichkeiten gefunden, die von der Gemeinde Stari Grad Sarajevo genutzt werden, sondern in den Räumlichkeiten des Clubs, der diese auf der Grundlage eines gültigen Rechtsgrundes, nämlich eines zwischen der Gemeinde und dem Club geschlossenen Mietvertrags, besitzt.
Andererseits betonen wir ausdrücklich, dass die veröffentlichten Informationen, dass die betreffenden Waffen von der Gemeinde Stari Grad gekauft oder erworben wurden, absolut falsch sind, wovon die Tatsache zeugt, dass der Erwerb und die Bezahlung durch den Club mit eigenen finanziellen Mitteln erfolgte, gemäß der Genehmigung für den Erwerb, ausgestellt von der zuständigen Behörde MUP-Kanton Sarajevo, PU Centar Sarajevo, durch bargeldlose Zahlung vom Transaktionskonto des Clubs auf das Transaktionskonto des Lieferanten gemäß der ausgestellten Rechnung des Lieferanten.
Im Zusammenhang mit dem Vorstehenden betonen wir insbesondere, dass die betreffenden Sportwaffen in den Räumlichkeiten des Clubs, in denen sie aufbewahrt wurden, gemäß der Genehmigung zur Waffenaufbewahrung vom 24.06.2022 aufbewahrt wurden, wobei wir insbesondere hervorheben, dass die durchgeführte Inspektion durch die zuständige Behörde, d.h. MUP-Kanton Sarajevo, PU Centar Sarajevo, wovon
das Inspektionsprotokoll Nr. 02/9-03-1-269/23-I vom 27.06.2023 zeugt, unbestreitbar festgestellt hat, dass die betreffenden Sportwaffen vom Club vollständig gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen und Munition („Amtsblatt des Kantons Sarajevo“, Nr. 1/2018, 13/2018 - ber. und 30/2019) gehalten und gelagert werden.
Folglich ist bei der beschriebenen Sachlage, da es sich unbestreitbar um Sportwaffen im Besitz des Clubs handelt, die gemäß den Genehmigungen der zuständigen Behörde MUP-Kanton Sarajevo, PU Centar Sarajevo, erworben und gehalten werden und deren Aufbewahrung und Haltung durch die zuständige Behörde im Rahmen einer Inspektion kontrolliert wird, der durch die Sensationslust, die auch durch offizielle Erklärungen der Bundespolizeibehörde in der Öffentlichkeit entstanden ist, im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die betreffenden Sportwaffen in den Räumlichkeiten des Clubs aufbewahrt wurden, absolut unnötig und völlig bösartig. Dies gilt umso mehr, als den zuständigen Behörden des MUP des Kantons Sarajevo, PU Centar Sarajevo, absolut bekannt war, dass die betreffenden Sportwaffen erworben wurden und in den offiziellen Räumlichkeiten des Clubs, in denen sie gefunden wurden, aufbewahrt und gelagert wurden.
Im Sinne des Vorstehenden weisen wir insbesondere darauf hin, dass der Club und seine Mitglieder durch die Beschlagnahme der betreffenden Waffen, auch wenn es sich um eine vorübergehende Beschlagnahme der betreffenden Sportwaffen handelt, an der Ausübung ihrer regulären Aktivitäten gehindert werden, sowohl an Trainings als auch an der Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen im praktischen Schießen, für die die betreffenden Sportwaffen erworben wurden.
Darüber hinaus betonen wir insbesondere, dass durch das beschriebene Vorgehen, für das unter den gegebenen Umständen absolut kein Anlass bestand, und durch die sensationslüsterne Herangehensweise an die Tatsache, dass Sportwaffen an einem Ort gefunden wurden, von dem die zuständige Behörde wusste, dass sie sich dort befinden, dem Ansehen des Clubs und seiner Mitglieder sowohl national als auch international unermesslicher Schaden zugefügt wurde. Dies gilt umso mehr, als durch die oben genannten Erklärungen in der Öffentlichkeit unbegründet der Schluss gezogen wurde, dass es sich um illegale Waffen handelt, obwohl unbestreitbar ist, dass es sich um Sportwaffen handelt, die ausschließlich vom Club und seinen Mitgliedern gemäß den positiven Rechtsvorschriften erworben, gehalten und verwendet werden.
Dies gilt umso mehr, als der Club seit seiner Gründung bis heute auf den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit besteht und diese pflegt und jede illegale Beschaffung, den Besitz und die Verwendung von Schusswaffen in jeder Weise verurteilt. Im Gegenteil, einer der Zwecke und programmatischen Ziele, sowie die sportliche Tätigkeit, an der er teilnimmt, sind das vollständige gesetzliche Vorgehen beim Erwerb, Besitz, Tragen und der sicheren Verwendung von Schusswaffen.
Selbstverständlich wird der Club in Zukunft Maßnahmen ergreifen, um die rechtswidrige Verletzung des Rechts des Clubs auf friedliche Nutzung seines Eigentums gemäß Artikel 1 des Protokolls I zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu beseitigen", heißt es in der Mitteilung der Anwaltskanzlei Alen Nakić.
Auch die Gemeinde Stari Grad hat sich geäußert und erklärt, dass die Waffen in Räumlichkeiten gefunden wurden, die die Gemeinde vermietet, und dass die Waffen nicht für die Bedürfnisse der Gemeinde erworben wurden.
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