
(Patria) - Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat auf Vorschlag des Föderalen Handelsministeriums beschlossen, dass Verkaufsstellen am 2. Januar 2026 geöffnet sein dürfen, um die rechtzeitige Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Lieferketten von Waren sicherzustellen.
Die Entscheidung, die von der Vereinigung der Arbeitgeber der Föderation Bosnien und Herzegowina initiiert wurde, wurde unter Berücksichtigung der zahlreichen aufeinanderfolgenden arbeitsfreien Tage Anfang Januar sowie der Notwendigkeit, die Verfügbarkeit von Grundnahrungsmitteln, insbesondere von frischen Lebensmitteln mit kurzer Haltbarkeit, sicherzustellen, getroffen.
Verkaufsstellen werden den Betrieb in einem minimal notwendigen Umfang organisieren, entsprechend den tatsächlichen Marktbedürfnissen, um die Warenverfügbarkeit für die Bürger zu gewährleisten und gleichzeitig die Arbeitskapazitäten rational zu nutzen.
Gleichzeitig sieht die Entscheidung organisatorische Flexibilität vor, und Verkaufsstellen, die die Versorgungskontinuität durch bereits vorhandene Lagerbestände oder andere organisatorische Lösungen sicherstellen können, sind nicht verpflichtet, an diesem Tag zu arbeiten.
Ziel dieser Entscheidung ist der Schutz des öffentlichen Interesses, die Marktstabilität und die Gewährleistung grundlegender Bedingungen für das reibungslose Funktionieren des täglichen Lebens der Bürger der Föderation Bosnien und Herzegowina während der Feiertage.
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