
(Patria) - Der Staatsanwalt der Sonderabteilung zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (POSKOK) hat das Oberste Gericht der Föderation aufgefordert, ein Verbot der Amtsausübung für drei Mitglieder des Aufsichtsrats des ÖPP Flughafens Sarajevo sowie ein Verbot der Amtsausübung für den Direktor des Flughafens Sarajevo, Sanin Ramezić, zu erlassen, wie Istraga.ba erfahren hat.
Die Anhörung zur Festlegung der Verbotsmaßnahmen fand heute Morgen statt, und die Entscheidung über die Maßnahmen soll in den kommenden Tagen getroffen werden.
Wir erinnern daran, dass kürzlich Durchsuchungen am ÖPP Flughafen im Zusammenhang mit diesem Fall stattgefunden haben. Die Durchsuchungsanordnung wurde von der Sonderabteilung für Korruption, organisierte und interkantonale Kriminalität des Obersten Gerichts der Föderation Bosnien und Herzegowina in der Strafsache der Sonderabteilung der Föderalen Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina gegen B.M. und andere wegen des Straftatbestands „Amtsmissbrauch oder Machtmissbrauch“ gemäß Artikel 383 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Föderation Bosnien und Herzegowina in Verbindung mit Artikel 31 des Strafgesetzbuches der Föderation Bosnien und Herzegowina erlassen wurde.
Wir erinnern daran, dass Anfang Oktober Mitglieder des Aufsichtsrats des ÖPP Internationaler Flughafen Sarajevo zur Befragung im Rahmen der Ermittlungen zu POSKOK vorgeladen wurden.
Im Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina 70/25 vom 12. September wurde die Entscheidung veröffentlicht, mit der die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina die Annahme der Entscheidung über Änderungen und Ergänzungen der Satzung des ÖPP Internationaler Flughafen Sarajevo d.o.o. Sarajevo genehmigte.
Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hielt am 9. September eine Dringlichkeitssitzung ab, auf der sie Tomislav (Mile) Stapić ermächtigte, die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina als Bevollmächtigter auf der 95. Sitzung der Versammlung des ÖPP Internationaler Flughafen Sarajevo d.o.o. Sarajevo zu vertreten, die am 10. September stattfand und auf der Änderungen und Ergänzungen der Satzung angenommen wurden.
In der Entscheidung im Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina wurden die Änderungen der Satzung nicht aufgeführt, was Raum für Zweifel ließ. Auch die Mitglieder der Gewerkschaft des ÖPP Internationaler Flughafen Sarajevo waren über die Änderungen der Satzung nicht informiert.
Der Internationale Flughafen Sarajevo gab am 13. Oktober eine Erklärung zu den Medienberichten über die Ermittlungen von POSKOK ab. Abgesehen von der Klärung des Verfahrens zur Annahme der Satzungsänderungen wurden die Behauptungen, dass die Bedingungen für die Positionen des Direktors des ÖPP Internationaler Flughafen Sarajevo und der Geschäftsführer geändert wurden, nicht dementiert.
Die Satzungsänderungen wurden einige Monate vor Ablauf des einjährigen Mandats der aktuellen Geschäftsführung terminiert. Der Aufsichtsrat ernannte Ende letzten Jahres eine neue Geschäftsführung, und das einjährige Mandat begann am 5. Dezember 2024.
Die Geschäftsführung des Unternehmens besteht aus: Sanin Ramezić, amtierender Direktor des Unternehmens, Amadeo Mandić, amtierender Geschäftsführer für Verkehr und Slobodan Kadijević, amtierender Geschäftsführer für Flughafenausbau, also Personal von NIP, SDP und Naša stranka.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind: Benjamin Mešak, Vorsitzender, sowie Adnan Mahmutović, Vlado Džoić, Žan Matić, Adil Halilović, und die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina ernannte sie im Februar 2024 für eine Amtszeit von vier Jahren.
Das Portal Faktor berichtete im September, dass sich die Satzungsänderungen auf Änderungen der Bedingungen für die Positionen des Direktors und der Geschäftsführer beziehen und dass der Direktor des Unternehmens keine Erfahrung im Flugverkehr mehr haben muss, keinen Maschinenbaustudiengang absolvieren muss und auch keine fünf Jahre Erfahrung im Flugverkehr haben muss. Darüber hinaus wurden die Bedingungen für die Ausübung anderer Funktionen reduziert.
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