Antrag auf Haft für zwei ausländische Staatsbürger wegen Schleusung von Migranten

Patria
AutorPatria
12:03
Podijeli:
Antrag auf Haft für zwei ausländische Staatsbürger wegen Schleusung von Migranten

Der zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina hat beim Gericht von Bosnien und Herzegowina einen Antrag auf Anordnung der Haftmaßnahme für die Verdächtigen Alawa Omar, geboren 1999 in Damaskus, Syrien, syrischer Staatsbürger, wohnhaft in Österreich, und Alsajad Ali Yaseen Al-Helfi, geboren 1996 in Bagdad, Irak, irakischer Staatsbürger, wohnhaft in Österreich, gestellt.

Die Haftmaßnahme wurde aus den in Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe a) und b) des Strafprozessgesetzes von Bosnien und Herzegowina genannten Gründen beantragt, nämlich wegen Fluchtgefahr der Verdächtigen, die durch eine Ausreise aus Bosnien und Herzegowina den Justizbehörden entzogen wären, sowie wegen der Gefahr, dass sie im Falle eines freien Aufenthalts die Ermittlungen behindern, Beweise vernichten oder Zeugen oder Mittäter beeinflussen könnten.
 
Die Verdächtigen stehen unter der Ermittlung der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina und stehen im Verdacht, am 26.11. dieses Jahres zum Zwecke der Erzielung rechtswidriger Vermögensvorteile zwei Personen, Staatsbürger des Libanon und Libyens, die sie zuvor in Wien aufgenommen hatten, transportiert zu haben, in dem Wissen, dass die transportierten Personen die Voraussetzungen für einen legalen Grenzübertritt sowie die Voraussetzungen für eine legale Einreise und einen legalen Aufenthalt oder Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina nicht erfüllten, und ihnen dabei die illegale Einreise über die Staatsgrenze von Kroatien nach Bosnien und Herzegowina ermöglicht zu haben, und dann weiter in Richtung der Grenze zwischen Bosnien und Herzegowina und Montenegro gefahren zu sein.

Die Schleuser und die geschleusten Personen wurden im Grenzgebiet in der Region Gacko von der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina während der Überwachung der Staatsgrenze und bei der Kontrolle eines Personenkraftwagens BMW mit österreichischem Kennzeichen entdeckt, woraufhin sie festgenommen und kontrolliert wurden. Die aufgefundenen illegalen Migranten wurden den Angehörigen des Dienstes für Ausländerangelegenheiten von Bosnien und Herzegowina zur weiteren Bearbeitung übergeben.  

Sie stehen im Verdacht, die Straftat der Menschenschleusung gemäß Artikel 189 Absatz 1 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina, in Verbindung mit Artikel 29 desselben Gesetzes, begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina und die Grenzpolizei unternehmen zusammen mit Partneragenturen fast täglich Maßnahmen zur Strafverfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Migration in Bosnien und Herzegowina.

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