Urteil gegen Keserović: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung fordern Strafe wegen Kämpfen in Syrien

Patria
AutorPatria
07:12
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Urteil gegen Keserović: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung fordern Strafe wegen Kämpfen in Syrien

(Patria) - Die Urteilsverkündung gegen Jasmin Keserović ist für heute, den 25. Februar, angesetzt. In den Schlussplädoyers im Prozess gegen Jasmin Keserović wegen Kämpfen in Syrien haben sowohl die Staatsanwaltschaft Bosnien und Herzegowinas als auch die Verteidigung des Angeklagten ein Schuldurteil gefordert.

Im Gegensatz zur Verteidigung sah die Staatsanwaltschaft beide Anklagepunkte wegen Terrorismus – die Beteiligung an ausländischen paramilitärischen Formationen und die öffentliche Anstiftung zu terroristischen Aktivitäten – als erwiesen an.

Die Verteidigung schlug vor, Keserović für den ersten Anklagepunkt zu einer Haftstrafe zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren zu verurteilen, da die Vorwürfe, der Angeklagte habe öffentlich zu Tötungen aufgerufen, ihrer Ansicht nach nicht bewiesen seien.

Staatsanwalt Ćazim Hasanspahić betonte, dass sich dieser Fall von anderen Verfahren vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit der Reise zu ausländischen Kriegsschauplätzen unterscheide. Er sagte, Keserović habe sich nicht damit begnügt, sich der terroristischen Organisation ISIL anzuschließen, sondern sei einer der beiden bosnischen Staatsbürger gewesen, die Drohungen ausgesprochen hätten.

Er führte an, dass als Beweis ein Video vorgelegt worden sei, das in den Netzwerken veröffentlicht worden sei und in dem Keserović zur Tötung von Christen und ihren Dienern aufrufe, wobei er erkläre, dass kein Unterschied zwischen Zivilisten und Soldaten gemacht werden dürfe.

Mit Hinweis auf die schweren Verbrechen während des Krieges in Bosnien und Herzegowina fragte Hasanspahić, ob hier erneut das Böse durchlebt werden müsse. Seinen Worten zufolge handele es sich um den Missbrauch religiöser Gefühle eines Volkes und eine verzerrte Auslegung des Islam.

Der Staatsanwalt sagte, es handele sich um eine verhängnisvolle Botschaft, die eine strenge Strafe verdiene.

Er erinnerte an die Aussagen von Zeugen und Beweise, wie Keserović am 23. Januar 2013 nach Syrien gereist sei und sich den Einheiten des ISIL angeschlossen habe, dass er in mehreren syrischen Städten gesehen worden sei, ein Gewehr und eine Uniform getragen und Wache geschoben habe.

„Sie können zweifelsfrei zu dem Schluss kommen, dass er auf der Seite der terroristischen Organisation ISIL gekämpft hat“, sagte der Staatsanwalt und führte an, dass der Angeklagte sieben Jahre in Syrien verbracht habe.

Er ging auf die brutalen und massenhaften Hinrichtungen durch ISIL-Kämpfer sowie die Inspiration und Anstiftung dieser Organisation zu terroristischen Anschlägen weltweit ein.

Wie er sagte, seien die Folgen des Wirkens des ISIL auch bei uns zu spüren. Er führte an, dass in Bosnien und Herzegowina 150 Reisen zu ausländischen Kriegsschauplätzen registriert worden seien.

„Auch heute gibt es bosnische Staatsbürger in Lagern, die von den Ideen des Islamischen Staates verführt dorthin gereist sind … Viele Kinder aus Bosnien und Herzegowina irren heute durch die Lager Al-Hol und Al-Bab“, sagte Hasanspahić.

Verteidiger Senad Dupovac sagte, dass er, ungewöhnlich für die Verteidigung, eine Strafe für den Angeklagten fordern werde. Er ist der Ansicht, dass Keserović zu einer Strafe verurteilt werden sollte, die im Rahmen der Strafen liegt, die bereits gegen vier der sieben bosnischen Staatsbürger verhängt wurden, die im Dezember 2019 ausgeliefert wurden.

Dupovac sagte, Keserović sei zur Zeit des „Arabischen Frühlings“ nach Syrien gereist, als der ISIL noch nicht zur terroristischen Organisation erklärt worden sei.

Seinen Worten zufolge seien die Proteste gegen die undemokratischen Regime in Syrien auf eine brutale Reaktion der Behörden gestoßen, was zu den Reisen geführt habe.

Der Verteidiger sagte, der Angeklagte sei mit 18½ Jahren gereist, in der Zeit der Adoleszenz, in der unüberlegte Entscheidungen getroffen würden.

Er erinnerte an die Aussagen von Zeugen, die ihn gesehen hätten, wie er Frauen im Lager Essen brachte oder aus dem Arabischen übersetzte, und manchmal auf Wache stand.

Für die Verteidigung sei die Videoaufzeichnung, die aus mehreren Aufnahmen bestehe, anfechtbar, da weder bekannt sei, wann noch wo noch von wem sie erstellt worden sei.

Selbst wenn die Authentizität der Aufnahme nicht strittig wäre, so Dupovac, sei keine Stimmuntersuchung durchgeführt worden, um festzustellen, dass es sich um Keserović handele.

„Selbst wenn das Video nicht strittig wäre, ergibt sich wieder ein strittiger Moment – ob die grauenhafte Botschaft von Keserović gesprochen wird“, betonte er.

Der Verteidiger sagte, der Angeklagte sei nicht vorbestraft, verheiratet und Vater von zwei Kindern, die sich in Syrien befänden, und habe Reue für seine Leichtfertigkeit geäußert.

„Viele haben Vorurteile gegenüber diesen Menschen, dass sie radikale Extremisten seien. Dies ist ein gewöhnlicher junger Mann, der in einem Moment eine falsche Entscheidung getroffen hat“, sagte er und fügte hinzu, dass Keserović versucht habe, aus Syrien zurückzukehren.

Dupovac sagte, dass er seit 2005 Angeklagte wegen Terrorismus verteidige und Keserović der „sanfteste“ von denen sei, die er kenne.

Der Angeklagte wiederholte in seiner Schlusserklärung seine Reue über die Reise nach Syrien. Er sagte, er habe nichts mit dem strittigen Video zu tun.

„Wenn irgendjemand das Recht hat, Tränen zu vergießen, dann bin ich es, ein Elternteil eines Kindes, das gestorben ist … Ich bin kein Terrorist. Ich bin nur ein junger Muslim“, sagte Keserović, wie BIRN berichtete.

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