
(Patria) - Das Repräsentantenhaus der Parlamentarischen Versammlung von BiH wird morgen auf einer Sitzung in Sarajevo den Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Wahlgesetzes von BiH erörtern.
Zu den Gründen für die Annahme des Gesetzes gehört die Gewährleistung des Rechts für alle Wahlberechtigten, die 1991 ihren Wohnsitz in einer anderen Gemeinde als ihrer jetzigen hatten und aufgrund von Kriegshandlungen ihren Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina geändert haben, weiterhin das Recht zu haben, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, um persönlich oder in Abwesenheit für die Gemeinde ihres Wohnsitzes von 1991 zu wählen, unabhängig von ihrer jetzigen Wohnsitzgemeinde.
Diese Rechte könnten bis zum vollständigen Abschluss von Anhang VII des Dayton-Abkommens ausgeübt werden, d.h. bis die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina eine Entscheidung über den Abschluss des Rückkehrprozesses trifft.
Dies würde lediglich ein Recht darstellen, und jede Person würde individuell und freiwillig darüber entscheiden, indem sie gemäß einer von der Zentralen Wahlkommission zu erlassenden Vorschrift entscheidet, ob sie sich für die Gemeinde ihres Wohnsitzes von 1991 registrieren und dort wählen möchte oder nicht. Ebenso würde jede Person selbst entscheiden, ob sie persönlich oder in Abwesenheit für die Gemeinde ihres Wohnsitzes von 1991 wählen möchte.
Um einen möglichen Missbrauch des Rechts zu vermeiden, müsste jeder Antragsteller einen gültigen Grund für die Registrierung nachweisen, und zwar durch bestimmte Nachweise, die von der Zentralen Wahlkommission festgelegt würden.
Den Abgeordneten soll auch der Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina vorgelegt werden, der die neue Straftat „Angriff auf Rückkehrer“ vorsieht.
Ziel der vorgeschlagenen Ergänzungen ist es, potenzielle Täter von Straftaten gegen Rückkehrer abzuschrecken, was letztendlich auch ein höheres Maß an Sicherheit für Rückkehrer auf dem gesamten Territorium von Bosnien und Herzegowina gewährleisten würde.
Auf der vorgeschlagenen Tagesordnung stehen auch der Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Gesetzes über Gehälter und sonstige Vergütungen in Gerichts- und Staatsanwaltschaftsinstitutionen auf Ebene von BiH sowie der Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Mehrwertsteuergesetzes, der die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Kauf der ersten Immobilie für alle volljährigen natürlichen Personen mit Wohnsitz auf dem Territorium von BiH betrifft.
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