Präsidentschaft von BiH verurteilt Ausweisung der deutschen Ministerin Anne Lührmann aus der Republika Srpska

Patria
AutorPatria
19:35
Podijeli:
Präsidentschaft von BiH verurteilt Ausweisung der deutschen Ministerin Anne Lührmann aus der Republika Srpska

(Patria) - Auf Antrag des Mitglieds der Präsidentschaft von BiH, Denis Bećirović, fand heute in Sarajevo eine außerordentliche Sitzung des kollektiven Staatsoberhauptes von BiH statt.

Thema der Sitzung war das rechtswidrige Vorgehen der Behörden der Entität Republika Srpska im Zusammenhang mit dem Besuch der deutschen Staatsministerin für Europa und Klima, Anne Lührmann, in Bosnien und Herzegowina.

Bećirović betonte auf der Sitzung, dass die Regierung der Entität Republika Srpska am zweiten Tag des Besuchs, dem 4. April, die skandalöse und rechtswidrige Entscheidung getroffen habe, die deutsche Ministerin Anne Lührmann zur unerwünschten Person in der Entität Republika Srpska zu erklären.

Anlässlich dieses skandalösen Vorgehens schlug Bećirović Schlussfolgerungen vor, in denen Folgendes festgestellt wird:

1. Die Präsidentschaft von BiH dankt der Bundesrepublik Deutschland für die bisherige umfassende Unterstützung, Hilfe und Zusammenarbeit. Sie bekundet auch ihre Bereitschaft, die bestmöglichen wirtschaftlichen, politischen, bildungspolitischen, kulturellen und sonstigen Beziehungen zwischen BiH und Deutschland auch in Zukunft zu entwickeln.

Die Präsidentschaft von BiH schätzt die Bundesrepublik Deutschland als einen der wichtigsten außenwirtschaftlichen Partner Bosniens und Herzegowinas ein und betrachtet eine freundschaftliche und umfassende Zusammenarbeit zwischen Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland als strategisches Interesse unseres Landes;

2. Die Präsidentschaft von BiH verurteilt und betrachtet das verfassungswidrige und rechtswidrige Vorgehen der Regierung der Entität Republika Srpska und des Präsidenten dieser Entität, Milorad Dodik, gegen die Ministerin für Europa und Klima im Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, Anne Lührmann, als unzulässig.

Es handelt sich um ein rechtswidriges Vorgehen, mit dem Ministerin Lührmann zur unerwünschten Person (persona non grata) erklärt wurde, was unter Anwendung repressiver Maßnahmen zur Ausweisung von Ministerin Lührmann aus dieser Entität und zur Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit führte;

3. Die Präsidentschaft von BiH stellt fest, dass gemäß der Verfassung und den Gesetzen des Staates Bosnien und Herzegowina die Führung der Außenpolitik ausschließlich in der Zuständigkeit der Institutionen Bosniens und Herzegowinas (Artikel III.1.a.), insbesondere der Präsidentschaft von BiH (Artikel V.3.a.), liegt und dass die Entitäten keine Zuständigkeit haben, Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der Außenpolitik zu ergreifen;

4. Diese Schlussfolgerungen treten am Tag ihrer Annahme in Kraft und werden im „Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“ veröffentlicht.

Die genannten Schlussfolgerungen wurden auf der außerordentlichen Sitzung der Präsidentschaft von BiH mit zwei Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.

Komentari (0)

Prijavite se za komentiranje

Prijava

Jos nema komentara. Budite prvi!

Minuta

Sve →

Iz drugih kategorija