
(Patria) - Die Präsidentschaft von BiH erörterte auf ihrer heutigen 27. regulären Sitzung die Information über die Aktivitäten der Institutionen Bosniens und Herzegowinas auf allen Regierungsebenen in Bezug auf die Absicht der Republik Kroatien, radioaktive Abfälle am Standort Trgovska gora zu lagern.
Einstimmig wurden folgende Schlussfolgerungen angenommen:
1. Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina nimmt den Entwurf der Strategie zum Schutz der rechtlichen Interessen von BiH in Bezug auf die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Kernbrennstoffe am Standort Trgovska gora zur Kenntnis, der vom Rechtsteam im Auftrag des Ministerrats von BiH ausgearbeitet wurde, sowie die bisherigen Aktivitäten der Institutionen von BiH in Bezug auf die Verfahren der Republik Kroatien bezüglich des Transports und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, verbrauchter Quellen und abgebrannter Kernbrennstoffe in der Nähe der Staatsgrenze von BiH im Gebiet Trgovska gora bei Dvor na Uni, und ist der Ansicht, dass es sich um ein wichtiges Dokument handelt, das abgestimmte und koordinierte Aktivitäten aller Regierungsebenen in Bosnien und Herzegowina zum Schutz der Interessen von BiH und ihrer Bürger gewährleistet;
2. Die Präsidentschaft von BiH fordert den Ministerrat von BiH auf:
a) die Strategie aus Punkt 1 dieser Schlussfolgerungen umgehend zu prüfen und anzunehmen und die zuständigen Ministerien und anderen Institutionen anzuweisen, die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Mechanismen (insbesondere die Espoo-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung in grenzüberschreitenden Fällen und die Aarhus-Konvention über die Beteiligung der Öffentlichkeit) zu aktivieren,
b) die Präsidentschaft von BiH beauftragt das Ministerium für Außenhandel und wirtschaftliche Beziehungen von BiH, unverzüglich, in Zusammenarbeit mit den Entitäten, Kantonen und lokalen Gemeinschaften, fachliche Analysen über die potenziellen Auswirkungen der Lagerung nuklearer Abfälle am Standort Trgovska gora auf die Umwelt auszuarbeiten und zu vereinheitlichen,
c) die Präsidentschaft von BiH beauftragt das Außenministerium von BiH, Aktivitäten zur Information internationaler Institutionen und der Öffentlichkeit über die potenziellen schädlichen Auswirkungen der Lagerung nuklearer Abfälle am Standort Trgovska gora zu unternehmen;
3. Die Präsidentschaft von BiH fordert die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina auf, sich aktiv an der Überwachung der Situation im Zusammenhang mit dem Fall Trgovska gora zu beteiligen und die Einleitung aller notwendigen rechtlichen und sonstigen Maßnahmen, einschließlich der Einleitung eines internationalen Rechtsstreits, einer Schiedsgerichtsbarkeit oder anderer rechtlicher Verfahren gegen die Republik Kroatien in Bezug auf den konkreten Fall, zu prüfen;
4. Die Präsidentschaft von BiH beauftragt den Ministerrat von BiH, die Präsidentschaft von BiH, die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina und die Öffentlichkeit regelmäßig über alle ergriffenen Maßnahmen gemäß der Entwicklung der Situation und den damit verbundenen internationalen Prozessen zu informieren;
5. Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina ist der Ansicht, dass Bosnien und Herzegowina alle verfügbaren rechtlichen und diplomatischen Mittel nutzen sollte, um seine Bürger und sein Territorium vor potenziellen langfristigen und irreversiblen Folgen zu schützen;
6. Die Präsidentschaft von BiH ist der Ansicht, dass die aktive Rolle der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina in dieser Angelegenheit entscheidend für die demokratische Legitimität, die institutionelle Stärke und die einheitliche Reaktion des Staates BiH auf dieses Thema ist.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Genehmigung der Mitgliedschaft Bosniens und Herzegowinas im Globalen Forum für Cyber-Expertise (GFCE) getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Korrektur des Finanzierungsabkommens zwischen Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska und der Europäischen Investitionsbank – Wasser und Sanitäranlagen RS getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat dem Außenministerium von Bosnien und Herzegowina die Genehmigung erteilt, das Beitrittsverfahren Bosniens und Herzegowinas zum Regionalzentrum für Cyber-Kapazitäten (Western Balkans Cyber Capacity Centre – WB3C) mit Sitz in Podgorica einzuleiten.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Genehmigung der Unterzeichnung eines Absichtsschreibens für den Beitritt Bosniens und Herzegowinas zur Globalen Partnerschaft zur Bekämpfung von Belästigung und Missbrauch aufgrund des Geschlechts im Internet getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Verlängerung der Beteiligung des Kontingents der Streitkräfte von BiH an der Ausbildungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Einleitung von Verhandlungen zur Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens im Verteidigungsbereich zwischen dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Annahme technischer Änderungen des Darlehensvertrags (Projekt für gerechten Übergang in ausgewählten kohlebergbaureichen Regionen in Bosnien und Herzegowina) zwischen Bosnien und Herzegowina und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat Entscheidungen über die Annahme von Vereinbarungen und die Benennung von Unterzeichnern getroffen:
‣ Zuschussvereinbarung (WB-IG10-BiH-ENV-03) zwischen Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Investitionsbank – Wasserversorgung und Kanalisation Republika Srpska II, Investitionen in den Gemeinden Doboj, Gradiška, Laktaši, Prijedor, Prnjavor, Teslić, Trebinje, Vukosavlje, Rogatica, Nevesinje, Istočna Ilidža, Novi Grad, Milići, Čelinac und Zvornik (FI N°): 99599 Betriebsnummer (Serapis N°): 2018-0281;
‣ Zuschussvereinbarung zwischen Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Investitionsbank – Korridor Vc Medakovo – Poprikuše, Teilabschnitt Ozimice – Poprikuše/ WB-IG08-BiH TRA-04, Betriebsnummer: (Serapis N°): 2019-0751.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat Entscheidungen über die Genehmigung der Unterzeichnung getroffen:
‣ Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Rechtsbereich zwischen dem Justizministerium von Bosnien und Herzegowina und dem Justizministerium des Staates Katar;
‣ Kooperationsmemorandum zwischen dem Innenministerium von Bosnien und Herzegowina und dem Innenministerium der Slowakischen Republik in Bezug auf Asyl und Migration;
‣ Koordinierungsvereinbarung zwischen der Direktion für Zivilluftfahrt von Bosnien und Herzegowina, der Direktion für Zivilluftfahrt der Republik Serbien und der Agentur für Zivilluftfahrt von Montenegro;
‣ Absichtserklärung zwischen den zuständigen Verkehrsministerien der Länder der Europäischen Union und des Westbalkans auf Initiative des Exekutivkomitees des Eisenbahnkorridors für den Güterverkehr Westbalkan – Östliches Mittelmeer.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Einleitung von Verhandlungen zur Unterzeichnung eines Abkommens zwischen dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Erbringung von Dienstleistungen im Luftverkehr getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Annahme des Beschlusses des Gemeinsamen CEFTA-Ausschusses Nr. 2/2024 zur Erleichterung des elektronischen Handels, angenommen am 9. Oktober 2024, getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat einen Beschlussvorschlag über den Beitritt Bosniens und Herzegowinas zu folgenden Abkommen vorgelegt:
‣ Zusatzprotokoll zur Konvention über den Beförderungsvertrag im internationalen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (CMR) über elektronische Frachtbriefe;
‣ Protokoll zur Beseitigung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen,
‣ Übereinkommen und Protokolle der Internationalen Arbeitsorganisation.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Einleitung von Verhandlungen zur Unterzeichnung eines Abkommens zwischen dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportzusammenarbeit getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat die Nominierung von Kandidaten für die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) des Europarates angenommen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Genehmigung der Unterzeichnung des Vertrags über die externe Evaluierung der Agentur für die Entwicklung der Hochschulbildung und Qualitätssicherung von Bosnien und Herzegowina (HEA) getroffen, die von der Europäischen Vereinigung für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ENQA) koordiniert wird.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Annahme der Vereinbarung und die Benennung von Unterzeichnern des Zuschussvertrags zwischen Bosnien und Herzegowina und Schweden für das Projekt „Verbesserung der Effizienz von Gerichten und der Rechenschaftspflicht von Richtern und Staatsanwälten in Bosnien und Herzegowina – Phase Vier (ICEA IV)“, finanziert durch SIDA, Nr. 16824, getroffen.
Die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina hat eine Entscheidung über die Festlegung der Kandidatenliste für die Wahl eines Richters aus Bosnien und Herzegowina am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg getroffen.
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